1167/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
16.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Jugendwohlfahrtsbeauftragte / r
In der derzeitigen Organisation der Jugendwohlfahrt ermöglichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die zur Verfügung gestellten Ressourcen die nachhaltige Betreuung und Begleitung im besten Interesse von Kindern und Jugendlichen nicht. Die fehlende Berichtslegung der neun Jugendwohlfahrtsträger erschwert zur Zeit ein österreichweites Handeln zum Schutz aller Kinder und Jugendlicher.
Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2010 sieht eine Dokumentation nur im Form einer taxativen Auflistung der Leistungen vor. Dem Gesetz fehlen bundesweite Qualitätsstandards und daher ist diese Form der Dokumentation nicht zielführend und nicht vergleichbar.
Kinder und Jugendliche müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt und ausreichend versorgt werden. Die von Österreich ratifizierte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sieht den Rechtsanspruch auf Leistungen zum Schutz aller Minderjährigen vor. Dafür braucht es österreichweite Transparenz und vergleichbare Daten.
Die öffentliche Bestellung einer / eines Jugendwohlfahrtsbeauftragten und deren / dessen jährliche öffentliche Berichtslegung im Parlament würde zu österreichweiter Sichtbarmachung und somit zur Klärung der Situation in der Jugendwohlfahrt führen. Eine der wichtigsten Aufgaben eines / einer solchen Jugendwohlfahrtsbeauftragten stellt die Kontrolle der öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger zum Schutz aller Kinder und Jugendlicher dar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, rasch einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Bestellung und gesetzliche Normierung einer / eines Jugendwohlfahrtsbeauftragten und deren / dessen jährliche Berichtslegung vorsieht. Weiters sind die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.