1172/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend handyfreie Zonen ("Ruhezonen") in Zügen

 

 

Zugreisende sind im Vergleich besonders starker Strahlungsbelastung durch Mobilfunk ausgesetzt. Dies wurde u.a. bereits 2009 in der Schweiz durch eine Forschungsarbeit einer internationalen Studiengruppe unter Schweizer Leitung, die in der Fachzeitschrift „Environmental Research“ veröffentlicht wurde, belegt. Es wurde für diese Studie eine dreistellige Zahl von Personen mit Strahlungsmessgeräten, sog. Exposimetern, ausgerüstet, die rund um die Uhr und an den aufgesuchten Orten, bei den verschiedensten Verrichtungen und auch bei den verschiedenen Fortbewegungsarten die Strahlungsbelastung aufzeichneten. Die Messprotokolle ergaben, dass die Belastung mit elektromagnetischer/ nichtionisierender Strahlung im Zug mehr- bis vielfach höher als im Auto und an allen anderen Orten bzw bei allen anderen Aufenthalts- und Fortbewegungsweisen ist. Schnell fahrende Züge durchqueren in rascher Abfolge sehr viele Funkzellen, zugleich telefonieren viele Fahrgäste gleichzeitig bzw. haben ihre Handys zumindest eingeschaltet; all diese Mobiltelefone müssen – wenn nicht die Züge/Waggone selbst mit Transpondern ausgerüstet sind – beim Zellenwechsel den Kontakt neu aufbauen, was zu einem regen Funkverkehr noch über die vielen aktiv geführten Gespräche oder Datentransfers hinaus und zu entsprechend noch höheren Belastungswerten führt.

 

Da eine im Grundsatz ähnliche, durch die vergleichsweise geringe Insassenzahl jedoch entschärfte Ausgangssituation Kraftfahrzeughersteller bereits veranlasste, in Betriebsanleitungen explizite Warnhinweise aufzunehmen („Achtung! Im Fahrzeuginneren betriebene Mobiltelefone oder Funkgeräte (…) können gesundheitliche Schäden verursachen!“), sollte diese Problematik auch im Zugsverkehr ernst genommen werden.

 

Zugleich werden unabhängig von der Strahlungsbelastungs-Frage auch immer wieder Beschwerden von Fahrgästen publik, die sich bei Bahnreisen durch lautstarke Telefonate und sonstige lärm-verursachende Handynutzung belästigt fühlen.

 

Beiden Problemen könnte mit der Einrichtung von großzügigen handyfreien Zonen ("Ruhezonen") in Zügen effizient und kundengerecht begegnet werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, für die Einrichtung handyfreier Zonen - „Ruhezonen“ in den Zügen im österreichischen Schienennetz zu sorgen.

Dabei soll einerseits dem Wunsch vieler Bahnfahrgäste folgend die Lärm- und sonstige Belästigung durch Telefonate in bestimmten Teilen der Züge reduziert werden und zugleich auch der in Zügen Studien zufolge vergleichsweise hohen Belastung durch die vom Mobilfunk verursachte elektromagnetische Strahlung entgegengewirkt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.