1181/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petzner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Konzerthalle im Augarten

 

Im Wiener Augarten soll eine große Konzerthalle für die Wiener Sängerknaben errichtet werden. Im Jahr 2000 wurde die Garten- und Bundesparkanlage im Augarten aber  zur Gänze unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesdenkmalamt hat mit einem Bescheid (5.3.2009 GZ: 39.086/83/200)eine Teilzerstörung des Denkmals Augarten für zulässig erklärt.

 

Dieser Bescheid weist gravierende Schwächen auf. Die renommierten Verfassungsrechtsexperten o.Univ.-Prof.Dr.Dr. Heinz Mayer und em. o.Univ.-Prof.Dr. Theo Öhlinger sehen schwere Rechtsmängel im Bescheid des Bundesdenkmalamtes, mit welchem die Teilzerstörung der historischen Parkanlage Augarten genehmigt wurde.

 

Auch die Proteste seitens der Bevölkerung sind enorm. Der Wiener Bevölkerung wird öffentlicher Raum, Grünraum, weggenommen. Der ehemals öffentliche Raum kommt dem ohnedies bereits hoch subventionierten privaten Verein der Wiener Sängerknaben zugute, ohne dass nachvollziehbare Gründe für das geplante Konzerthausprojekt bestehen, denn das Raumangebot für Proben und Aufführungen der Wiener Sängerknaben in Wien ist unverändert gegeben. Das Palais Augarten wird den Sängerknaben von der Republik mietzinsfrei zur Verfügung gestellt, ein Aufführungssaal und diverse Proberäume sind vorhanden. Für das knapp 2000 m² große Areal, das dem Staat gehört, bezahlt der private Verein Wiener Sängerknaben monatlich nicht einmal 50 Cent pro Quadratmeter an Miete

 

Weiters war der Wiener Landeshauptmann Dr. Michael Häupl nie in das BDA-Bescheid-Verfahren involviert; noch wurde der Bescheid an diesen zugestellt. Somit ist der Landshauptmann „übergangene Partei“. Daraus ergibt sich jedoch die Konsequenz, dass sämtliche Bau(vorbereitungs)handlungen rechtswidrig waren. Diese sind mit sofortiger Wirkung durch die Baupolizei zu untersagen.

 

In diesem Sinn stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht sich gegen das geplante Projekt des Baus einer Konzerthalle im Wiener Augarten aufgrund schwerer Verfahrensfehler einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss empfohlen.