1182/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrecht für Milizsoldaten
Mehreren tausend Milizsoldaten, die an Übungen, Kursen sowie an Assistenz-, Katastrophen- und Auslandeinsätzen teilnehmen, ist es nicht möglich sich bei Problemen im Dienstbetrieb, da sie gemäß §1 Abs. 2 des Bundesgesetz vom 10. März 1967 über die Personalvertretung bei den Dienststellen des Bundes (Bundes-Personalvertretungsgesetz - PVG) nicht in einem demensprechenden Dienstverhältnis zur Republik stehen, an eine Personalvertretung zu wenden.
Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, haben dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten zum Inhalt hat.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung in den Verfassungsausschuss ersucht.