1190/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Heinzl, Stauber, Haberzettl, Kräuter und Muchitsch

 

betreffend die Sicherstellung der vertragskonformen Umsetzung der Koralmbahn.

 

Gemäß dem derzeitigen Regierungsprogramm sind leistungsfähige Verkehrswege ein wesentlicher Standortfaktor und Voraussetzung für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, weshalb die Bereitstellung einer modernen und sicheren Verkehrsinfrastruktur eine Kernaufgabe der öffentlichen Hand ist.

 

Eine moderne Infrastruktur ist unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes Österreich. Verkehrswege – Schiene, Straße und Donau –Luftfahrt und Telekommunikation sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft. Sie verbinden Menschen untereinander und Österreich mit den  entscheidenden Zukunftsmärkten.

 

Durch stärkere Wirtschaftsverbindungen und Exportaktivitäten ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Vorausblickend – im Sinne der nachhaltigen, ökologischen Rahmenbedingungen – ist es daher sinnvoll, alternative, umweltbewusste Transportmöglichkeiten (Schiene) anzubieten.

 

Der ehebaldige Bau des Baltisch-Adriatischen Korridors dient mit der Verlagerung von Verkehr auf die Schiene dem Umweltschutz und schafft Arbeitsplätze nicht nur durch den Bau selbst, sondern auch durch zu erwartende Unternehmensan-siedlungen entlang der neuen Verbindung.

 

Die neue Südbahn inklusive dem Semmeringbasistunnel und dem Koralmtunnel sind unter anderem als Teil der „Baltisch-Adriatischen-Achse“ als Verbindung zwischen der Ostsee und der Adria sinnvoll. Weiters kommt dieser Achse als möglicher Motor der regionalen Entwicklung eine besondere Rolle zu. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass bereits beträchtliche Aufwendungen in den Bau der neuen Südbahn investiert wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


 

Entschließungsantrag:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, ehebaldigst unter Einhaltung der vergaberechtlichen Fristen, alle notwendigen Schritte zu setzen, damit eine korrekte Umsetzung des Vertrages vom 15. Dezember 2004 über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnstrecke Graz – Klagenfurt („Koralmbahn) erfolgt. Bei der Erstellung des Rahmenplans 2011-2016 ist unter Bedachtnahme der laufenden Evaluierung aller Infrastrukturinvestitionen in Schiene und Straße nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten eine Schwerpunktsetzung bei verkehrspolitisch bedeutenden Projekten wie z.B. dem Baltisch- Adriatischem Korridor inklusive Semmeringbasistunnel und Koralmbahn zu ermöglichen.

 

Im Rahmen dieser Evaluierung der Infrastrukturinvestitionen in Schiene und Straße ist unter Berücksichtigung bereits getroffener Vereinbarungen, wie des  Koralmbahnvertrages aus 2004, sowie unter Berücksichtung weiterer Evaluierungskriterien wie Verkehrsprognosen, die Beschäftigungseffekte der Projekte, der ökologische Nutzen, die Verlagerungswirkung, die bereits getätigten Investitionen, Lückenschlüsse sowie Potentiale für den Schienennah- und fernverkehr auf nationaler und internationaler Ebene sicherzustellen, dass weiterhin ein Schwerpunkt bei dem verkehrspolitisch bedeutenden Projekt Südbahn (Semmeringbasistunnel und Koralmbahn) gesetzt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.