1192/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Herbert, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verschleppung von Verfahren betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

 

Die Volksanwaltschaft stellte aus Anlass mehrerer Beschwerdefälle in ihrem 33. Bericht (III-116 d.B.) fest, dass die für die Arbeitsplatz-Neubewertung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Landesverteidigung erforderlichen Gutachten seitens des Bundeskanzleramtes mitunter erst nach rund zwei Jahren ab Einlangen des entsprechenden Ersuchens erstellt werden, obwohl sich die Dauer der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens lediglich auf durchschnittlich zwei bis drei Wochen beläuft.

 

Ein Fall aus dem Bericht der Volksanwaltschaft:

Dass eine solche Vorgangsweise zu in einem Rechtsstaat völlig inakzeptablen Ergebnissen führt, zeigt anschaulich der Fall eines Oberst i.R., der am 16. Dezember 1998 die bescheidmäßige Feststellung der Einstufung seines Arbeitsplatzes beantragt hat. Dieses Verfahren ist nunmehr seit mehr als 11 Jahren anhängig, wobei bereits zwei Bescheide des Bundesministers für Landesverteidigung vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgerufen wurden. Trotz aller Bemühungen der Volksanwaltschaft und der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe des § 63 Abs. 1 VwGG, wonach im Falle der Aufhebung eines Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof die Verwaltungsbehörde in dem betreffenden Fall mit den ihr zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen hat, ist es – mehr als 18 Monate nach dem letzten verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis – noch immer nicht zur Erlassung eines Ersatzbescheides gekommen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Antrag

 

„Der Bundeskanzler und Bundesminister für Landesverteidigung und Sport werden aufgefordert nicht weiter das rechtsstaatliche Prinzip sowie den Artikel 6 der Menschrechtskonvention betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung durch Verschleppung von Verfahren zu ignorieren, sondern eine rasche Umsetzung der Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse herbeizuführen und die Empfehlungen der Volksanwaltschaft umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung in den Verfassungsausschuss ersucht.