1194/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Vorlage des Berichtes über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres an den Nationalrat

 

Der Chef des Generalstabes Edmund Entacher stellte in einem Strategiepapier im März kurz und knapp fest: mehrere Aufgaben des Bundesheeres wie die territoriale Landesverteidigung, internationales Krisenmanagement und der Beitrag zur EU-Verteidigung seien nicht mehr erfüllbar. Die katastrophale zukünftige Budgetentwicklung erlaube noch nicht einmal den Fähigkeitserhalt am unteren Ende – also die reine Verwaltung der Truppeneinheiten.

 

Betrachtet man die verfassungsrechtlich normierten Aufgaben des ÖBH zur umfassenden Landesverteidigung (ULV – Art. 9a B-VG) – diese beinhalten neben der militärischen auch die oft vergessene geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung – kommt man nicht umhin festzustellen: das österreichische Bundesheer steht vor dem Kollaps.

 

Brisante Meldungen in den Medien belegen dieses Versagen eindrucksvoll und die tatenlosen Reaktionen des Ministers auf einen überteuerten und nicht zielführenden Assistenzeinsatz, den desolaten Zustand der Kasernen, menschenunwürdige Unterbringung der Rekruten, kaputtes und nicht einsetzbares Gerät, kein Geld für Sanierung, kein Budget für die Ausbildung, keine finanziellen Ressourcen für die Reform –die Liste der Mängel und Defizite ließe sich mühelos fortsetzen – sprechen für sich.

 

Angesichts der vielen unterschiedlichen Behauptungen, Medienberichte und mündlichen Darstellungen über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres ist es unumgänglich, dass dem Nationalrat und damit den gewählten Volksvertretern endlich die Wahrheit über den wirklichen Zustand des Österreichischen Bundesheeres mitgeteilt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, unverzüglich den Bericht über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres aus dem Jahr 2009 dem Nationalrat vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.