1198/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Fortsetzung des Bundeszuschuss zum Ausbau der Kinderbetreuung

 

Für den Ausbau der Kinderbetreuung stellte der Bund zwischen den Jahren 2008 und 2010 jährlich 15 Mio Euro zur Verfügung. Zusätzliche 5 Mio Euro investierte der Bund zwischen 2008 und 2010 in die Sprachförderung. Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung einigte man sich mit den Ländern, dass diese die insgesamt 20 Mio Euro verdoppeln.

 

Für jeden neuen Betreuungsplatz wurden (je nach Ausmaß der Betreuungsstunden) zwischen 1.500 und 4.000 Euro bereitgestellt, wenn das Bundesland mitfinanziert hat.

 

Die Regierung setzte es sich zum Ziel, die Bereuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2010 auf 33% zu erhöhen, um dem Barcelona Ziel der EU zu entsprechen. Ausgangspunkt der 15a-Vereinbarung zu Ausbau der Kinderbetreuung war eine Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bei 10,8%.

 

Wenngleich das Barcelona Ziel bei den unter 3-Jährigen (33%) 2010 wieder nicht erreicht werden konnte, so wird angesichts der aktuellen Kindertagesheimstatistik für 2009/2010 sichtbar, dass die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden  beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen immerhin langsam Wirkung zeigen.

 

Sowohl die Zahl der 3-5-Jährigen Kinder als auch die Anzahl der unter 3-Jährigen hat im Vorjahresvergleich wieder zugenommen. Im Jahr 2009 wurden 88,5% aller 3-5-Jährigen sowie 15,8% aller unter 3-Jährigen außerhäuslich betreut.

 

Laut Aussagen von Frauenministerin Heinisch-Hosek wurden im Rahmen des Kinderbetreuungs-Ausbauprogramms (2008-2010) insgesamt 17.000 neue Betreuungsplätze und 6.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

 

Aufgrund einer Grünen Anfrage an das zuständige Ministerium (BMWFJ) wird deutlich, dass eine Fortsetzung des Bundeszuschusses „derzeit nicht Gegenstand von Verhandlungen“ (GP XXIV. AB/4388) ist.


Das hat zur Folge, dass die Anstoßfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung 2010 zum letzten Mal an die Länder überwiesen wurde, ohne weitere Maßnahmen zu planen.

 

Frauenministerin Heinisch-Hosek forderte im Rahmen der Veröffentlichung der aktuellen Kinderbetreuungszahlen der Statistik Austria ebenfalls ein, dass die Ausbauinitiative auch nach 2010 fortgesetzt werden müsse.

 

Auch Familienstaatssekretärin Marek dazu in einer Aussendung am 2.6.2010:

"In den kommenden Jahren dürfen wir nicht locker lassen. Im Sinne der Eltern und Kinder müssen wir weiter an einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot in ganz Österreich arbeiten. Damit verbunden ist eine Steigerung der Betreuungsquoten, um speziell auch den Barcelona-Zielen bis zum Ende dieser Legislaturperiode einen großen Schritt näher zu kommen."

 

Ebenso wünschen sich die LandesfamilienreferentInnen am 18.6.2010 eine Fortsetzung des Bundeszuschusses:

"Um das EU-weite Barcelona-Ziel mit einer Abdeckung von 33 Prozent zu erreichen, bedarf es weiter massiver Anstrengungen von Bund und Ländern.(…) Insgesamt muss sich der Bund in Zukunft noch mehr engagieren als bisher, vor allem auch, weil durch die neuen Kindergeldmodelle der Druck auf alle Bundesländer steigt.“

 

Nachhaltige Familienpolitik, die es sich zum Ziel setzt für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen, darf Bemühungen im Ausbau von Kinderbetreuung nicht stoppen. Ob bzw. in welchem Umfang Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für unter 3-Jährige, zur Verfügung stehen, darf nicht allein der Finanzkraft von Ländern und Gemeinden überlassen werden. Weitere Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung mit der Unterstützung des Bundes sind dafür dringende Voraussetzung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert den Bundeszuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Mio Euro jährlich bis zum Ende der Legislaturperiode fortzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.