1207/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

 

Das Pflegegeld wurde 1993 eingeführt und nur 1994 und 1995 valorisiert.

 

Das Pflegegeld wurde in Österreich 1993 eingeführt und hat den Zweck,

„in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.“ (§ 1 BPGG).

 

Damit werden die Bestimmungen der UN-Konvention teilweise umgesetzt. Um aber Intention des Gesetzes zu erfüllen, ist es erforderlich das Pflegegeld dem tatsächlichen Wertverlust anzupassen. Dies ist in der Vergangenheit aber nicht in ausreichendem Maß geschehen. Seit seiner Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst drei Mal – 1994, 1995 und 2008 – valorisiert bzw. erhöht.  Der reale Verlust beträgt daher bereits rund 20 Prozent.

Für Pflegegeldbezieher bedeutet das: es steht immer weniger Geld für Pflege und Betreuung zur Verfügung. Eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation („Valorisierung“), damit seine Kaufkraft erhalten bleibt, ist deshalb unumgänglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher eine jährliche Wertanpassung an die Inflation („Valorisierung“) des Pflegegeldes beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.