1208/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Einbindung der  durch Contergan geschädigten  Menschen in das österreichische Sozialentschädigungsrecht in Form einer monatlichen Rentenzahlung

 

 

Vor mehr als 51 Jahren, am 1. Oktober 1957, brachte das deutsche Pharma Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel "Contergan" in 46 Ländern auf den Markt und bewarb die Verträglichkeit des Arzneimittels besonders auch für Schwangere. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen "Softenon" vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 Kinder mit schweren Fehlbildungen geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

Die Lebenssituation der Betroffenen ist heute zunehmend durch diese sehr schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung geprägt, ihre Lebensqualität ist dadurch zusätzliche eingeschränkt. Dazu kommen oft auch psychische Folgeschäden wie z.B. depressive Erkrankungen. Bei Berufstätigen führt das zur Frühpension mit Einbußen für die Altersversorgung und die gesellschaftliche Teilhabe.

Erschwerend für die persönliche Situation der Contergan-Opfer kommt hinzu, dass mit ihrem Älterwerden auch ihre Familienangehörigen älter werde, auf deren Hilfe und Unterstützung sie angewiesen sind. Sie sind daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe angewiesen und von Armut bedroht.

 

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern gibt es in Österreich keine finanzielle Entschädigung in Form einer monatlichen Rente.

Erfreulicherweise wurde im Mai ein 5-Parteienantrag beschlossen, der eine Einmalzahlung von 2,8 Mio. Euro aus dem Budget des Gesundheitsministeriums vorsieht.

Um den Betroffenen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist jedoch eine gesetzlich geregelte monatliche Rentenzahlung für jede(n) Betroffenen dringend erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einbindung der durch Contergan geschädigten  Menschen in das österreichische Sozialentschädigungsrecht in Form einer monatlichen Rentenzahlung beinhaltet.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.