1211/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bedarfsprüfung von Müllverbrennungsanlagen

 

 

In Österreich stehen 4 Müllverbrennungsöfen mit einer Gesamtkapazität von rund 1 Million Tonnen in Planung bzw kurz vor regulärer Inbetriebnahme. Der Abfallwirtschaftsplan des BMLFUW rechnet für das Jahr 2011 mit einem Restmüllaufkommen von 1,5 Mio. Tonnen. Die Kapazität der bereits bestehenden 12 Müllverbrennungsanlagen beträgt aber derzeit bereits rund 2,3 Millionen Tonnen. Es liegt daher auf der Hand, dass bereits die derzeitigen sowie auch die geplanten Kapazitäten nur mit massiven Müllimporten ausgeschöpft werden könnten.

Auch die Herkunft der benötigten Müllimporte ist oft nicht geklärt. So zeigt eine aktuelle Studie von Greenpeace Österreich, dass für die kürzlich bewilligte MVA Heiligenkreuz im Südburgenland die beiden Nachbarländer Ungarn und Slowenien nicht daran interessiert sind, Abfall nach Österreich zu exportieren. Um die Müllnachfrage in Österreich zu befriedigen, müsste dieser also zumindest über mehrere hundert Kilometer transportiert werden. Wenn man bedenkt, dass Italien der größte Müllexporteur Europas ist, werden auch Transportwege von über tausend Kilometer wahrscheinlich. Zudem ist in der geplanten MVA Heiligenkreuz nur die energetische und nicht die thermische Nutzung der Abfälle geplant. Die erzeugte Wärme wir nicht in ein Fernwärmenetz gespeist, sondern wie bei der bereits in Betrieb befindlichen MVA Zistersdorf ungenützt verpufft.

Das BMLFUW verwies in der Anfragebeantwortung 3774/AB XXIII. GP vom 8.Mai 2008 darauf, dass es aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist, Genehmigungsanträge  nur deshalb  abzulehnen,  weil  sie  über  die  abfallwirtschaftlichen  Notwendigkeiten  Österreichs  hinausgehen. Österreich regelt daher die Standortwahl und Bedarfserhebung bisher nicht über den Bundesabfallwirtschaftsplan bzw. über die Abfallwirtschaftspläne der Länder sondern überlässt die Projektentscheidung und Standortauswahl mehr oder weniger dem Markt. Ziel muss jedoch sein, Müllverbrennungsanlagen entsprechend dem österreichischen Bedarf zu limitieren und für eine gerechte Lastenverteilung Sorge zu tragen und nicht einen Wildwuchs an MVAs auf dem Rücken der ÖsterreicherInnen, vor allem der direkten AnrainerInnen auszutragen.


Die bisherige Vorgangsweise steht zudem im Widerspruch zur Abfallvermeidung, da die zunehmenden Kapazitäten zeigen, dass Österreich nicht vorhat, die Abfallmengen zu reduzieren. Zudem werden durch den Import von ausländischem Abfall aufgrund der bei der Müllverbrennung entstehenden Schlacken und Emissionen auch das Abfallaufkommen und die Luftbelastung Österreichs erhöht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in der Novelle des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes, die derzeit als Regierungsentwurf vorliegt, sicherzustellen, dass Müllverbrennungsanlagen und andere Entsorgungsanlagen nur in jener Anzahl und an jenen Standorten genehmigt werden dürfen, wie sie in den Abfallwirtschaftsplänen der Länder und dem Abfallwirtschaftsplan des Bundes entsprechend einer Bedarfserhebung zur Verbrennung von inländischem Abfall ausgewiesen sind.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.