1212/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes V82/01 vom 08.10.2002 für den Erhalt und den Ausbau von Verpackungs-Mehrwegsystemen.

 

 

Die Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes V82/10 vom 08.10.2002  fordert die Aufhebung einer durch die Novelle 2000 geänderten Bestimmung der Verpackungszielverordnung für Getränkeverpackungen betreffend Herabsetzung der zu erreichenden Abfallvermeidungsziele wegen Widerspruchs zum Abfallwirtschaftsgesetz infolge fehlender Entscheidungsgrundlagen. Für das Außerkrafttreten der gesenkten Ziele wurde eine Frist bis 31. März 2003 gesetzt.

 

Diese Frist wurde jedoch nicht eingehalten, die Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes nie umgesetzt.

 

Die Verpackungszielverordnung mit ihren rechtlich verbindlichen Mehrwegquoten wich einer freiwilligen Vereinbarung der österreichischen Getränkewirtschaft mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Im Juni 2008 wurde diese Vereinbarung unter dem Titel „Nachhaltigkeitsagenda 2008 – 2017“ für eine neue Verpflichtungsperiode abgeschlossen. Darin wurde gegenüber der vorangegangenen Vereinbarung das Kapitel Mehrwegverpackung ersatzlos gestrichen. Die Wirtschaftskammer spricht dafür in ihrer neuen Nachhaltig­keitsagenda der Getränkewirtschaft von einer „Erweiterung um den Klimaschutz“. 

Seitdem ist der Anteil von Mehrweggebinden im Getränkebereich in Österreich dramatisch im Fallen begriffen. So sank der Anteil von Mehrwegflaschen am österreichischen Getränkemarkt seit dem Jahr 2000 von fast 60 Prozent um ein Drittel und betrug im Jahr 2007 inkl. des Gastronomiebereichs (Fässer, Container, Tanks) nur noch 40 Prozent. Werden lediglich die im Handel abgesetzten Getränke betrachtet liegt der Anteil nur mehr bei 24 Prozent. Die PET-Flaschenmenge nahm dabei im Zeitraum von 1994 bis 2007 von 5.000 Tonnen auf 38.000 Tonnen zu.

Nähme man jedoch die Zahlen im Anhang zur Nachhaltigkeitsagenda ernst, so müsste auch die Bundeswirtschaftskammer automatisch die Mehrwegsysteme stärken. Zum Beispiel produziert eine Bier-Einweg-Dose 290 g CO 2 /Liter gegenüber einer Mehrweg-Flasche 98 g CO 2 /Liter oder die Limonade in PET-Einweg 121 g CO 2 /Liter, während die Mehrweg-PET-Flasche nur 50 g CO 2 /Liter erzeugt.


Laut der neuen Nachhaltigkeitsagenda sollen durch freiwillige Reduktionsmaßnahmen der im Bereich der Getränkewirtschaft tätigen Unternehmen über die nächsten zehn Jahre insgesamt 10 Prozent der Treibhausgasemissionen im Getränkebereich eingespart werden. Ausgangsbasis dafür sind die für 2007 ermittelten Emissionen, die den in Österreich eingesetzten Getränkeverpackungen zuzuordnen sind. Die geringe Klimaschutzbedeutung zeigt sich, da als Basisjahr 2007 gewählt wurde bzw. ist die Reduktionsrate von 10 Prozent bis zum Jahr 2017 sehr niedrig angesetzt. Völlig ausgeblendet wird dabei der Aspekt der Ressourcenschonung und der Energieeinsparung durch Mehrwegverpackungen. Ohne eine Wiedereinführung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß dem VfGh Entschluss V82/01 wird der Anteil der Mehrwegflasche im Getränkemarkt noch weiter absinken. Im Handel sind bereits jetzt kaum noch Glas- oder PET-Mehrwegflaschen erhältlich. Dabei sind Mehrwegflaschen (PET- und Glas-Mehrwegflaschen) im Vergleich zu Einwegflaschen das ökologisch günstigste Getränkeverpackungssystem, wie zahlreiche Studien bestätigen.

Die derzeitigen Rahmenbedingungen missachten den ersten Grundsatz der europäischen und österreichischen Abfallhierarchie – die Abfallvermeidung.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden dazu aufgefordert, nach 8 (!) Jahren endlich das VfGH- Erkenntnis V82/01 vom 08.10.2002 umzusetzen.

Diese Umsetzung soll in Folge auch eine umfassende Planung ermöglichen und Grundlagen schaffen für weiterführende Maßnahmen:

•  Verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen

•   Festlegung konkreter, sanktionierbarer Ziele für Mehrwegsysteme

•   Anreize für ein Umdenken der Getränkewirtschaft zur Erhöhung des Angebots und zur besseren Kennzeichnung von Mehrweggebinden

•   Informationen für KonsumentInnen über die Vorteile von Mehrwegsystemen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.