1213/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 07.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des
Abgeordneten Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Reduktion des Personalstandes bei der Austria Development Agency (ADA)
Als im Jahre 2003 beschlossen wurde, die Verwaltung der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen aus dem Außenministerium in eine eigene, privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft auszugliedern, schwirrten – wie üblich – die Worte „Verschlankung“, „Transparenz“ und „Effizienz“ durch den Raum. Die Schaffung der „Austrian Development Agency GmbH“ sollte den Personalstand in der bis dahin zuständigen Sektion VII des Außenministeriums immerhin um 43% reduzieren.
Geschehen ist das für „Ausgliederungen“ in der österreichischen Bundesverwaltung Übliche: Der Mitarbeiterstand in der Sekiton VII hat bereits 2008 – nachdem er zwischenzeitig leicht gesunken war – fast wieder den Stand von 2003 erreicht. In der neu geschaffenen ADA hat es 2008 schon mehr als 160 Mitarbeiter gegeben. Ergebnis der „Effizienzsteigerung“ sohin: Eine Vervierfachung des Verwaltungspersonals.
Jahr Bedienstete Lohnkosten(in Tausend € ) Gesamtbudget (in Tausend €)
2004 124 5.071 96.593
2005 133 5.841 96.129
2006 145 6.611 101.079
2007 147 6.953 105.099
2008 150 7.979 108.315
Bei der Bearbeitung einer diesbezüglichen Rüge im letzten Bericht des Rechnungshofes wurde seitens des Außenministeriums und der ADA damit argumentiert, dass man in den letzten Jahren noch von einer „bedeutenden Erhöhung der österreichischen Entwicklungshilfezahlungen und einer Erreichung des Milleniumszieles eines 0,7 %-igen Anteiles der Entwicklungsausgaben am gesamten BIP ausgegangen sei.
Abgesehen davon, dass es mehr als fraglich ist, in Erwartung künftiger Mehrausgaben vorerst einmal den Verwaltungsapparat aufzublähen, ist es spätestens seit Beginn der Weltwirtschaftskrise Mitte 2008 klar, dass das „Milleniumsziel“ unerreichbar ist. In den Jahren 2008 und 2009 beliefen sich die tatsächlichen Entwicklungshilfeaufwendungen auf circa 0,3 % des BIP, nach allen für die nächsten Jahren vorliegenden Finanzplanungen werden sie diesen Wert auch in den nächsten Jahren nicht übersteigen. Zu verwalten wird daher weniger als die Hälfte des angestrebten Hilfsvolumens sein. Der Verwaltungsapparat wäre daher entsprechend und drastisch einzuschränken.
Bei aller prinzipiellen Kritik am derzeitigen System der Entwicklungszusammenarbeit dürfen die dafür aufgewandten Mittel der österreichischen Steuerzahler sicher nicht – zu einem großen Teil – in der „Entwicklungshilfeverwaltung“ versickern“. „Der „effiziente Einsatz der Mittel“ - wie ihn Außenminister Spindelegger in seinem Vorwort des gültigen EZA-Dreijahresprogrammes fordert, muss durch sofortigen Rückbau der Verwaltung und Verlagerung der Mittel vom administrativen zum operativen Bereich sichergestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, die Reduktion des Personalstandes der Austrian Development Agency (ADA) auf maximal 60 Mitarbeiter sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.