1220/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Strache, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Trennung von Bankgeschäften

 

 

Die Wirtschaft muss den Menschen unterstützen. Die Interessen der Gesamtheit müssen wieder Vorrang vor jenen von Einzelpersonen haben. Das Verhalten der meisten Regierungen und insbesondere der österreichischen, trägt den Interessen der Mehrheit jedoch in keiner Weise Rechnung. Internationale Hedgefonds und Bankinstitute haben gigantische Kreditblasen erzeugt und damit gewaltige Gewinne eingefahren, bis diese künstlichen Blasen geplatzt sind. Die Rechnung bekamen nicht etwa die Verursacher des Problems, nämlich diese Bankhäuser und Hedgefonds, präsentiert, sondern der gewöhnliche Steuerzahler.

 

Eine Bank ist kein gewöhnliches Unternehmen, die Passivseite besteht fast vollkommen aus Fremdkapital und das Geschäftsmodell besteht darin, viele kleine Depositionen zu bündeln und dadurch aus Ersparnissen einträgliches Kapital zu bilden.

 

Der Konkurs eines Bankhauses hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Eigenkapitaleignern auf die Fremdkapitaleigner übergeht, was bedeuten würde, dass Aktionäre ihre Besitzansprüche verlieren. Ein Konkursverwalter würde die Geschäftstätigkeit anstatt des Vorstandes ausüben. Unkontrollierte Konkurse würden aufgrund der engen Vernetzung wahrscheinlich weitere Banken mitreißen, was unter Umständen den Zusammenbruch der Volkswirtschaft zur Folge hätte.

 

Wenn man sich zur regulierten Marktwirtschaft bekennt, bedeutet dies auch, dass Unternehmer jedweder Art die Folgen ihrer Handlungen selbst zu tragen haben. Wenn Banken derartig groß werden, dass deren Konkurs unser gesamtes Wirtschaftssystem ins Wanken bringt oder gar zerstören könnte, gelten marktwirtschaftliche Prinzipien nicht mehr. Diese gilt es wieder herzustellen – daher ist die Trennung von Bankgeschäften unumgänglich! Denn es kann nicht sein, dass die österreichischen Steuerzahler für die Gier und Gewinnsucht von Bankmanagern zur Kasse gebeten werden – so geschehen beim Bankenrettungspakt und bei der sogenannten „Griechenlandhilfe“, wobei es sich hier um nichts anderes handelt, als um eine Bankenrettungspaket II ! Der Staat muss im Voraus das Entstehen solcher Bankhäuser, die man moderne Zwingherrn oder „Kapital-Feudalisten“ nennen könnte, verhindern. Hierzu stehen ihm vielerlei Mittel zur Verfügung, es muss lediglich der Wille vorhanden sein, das Primat der Politik über die Wirtschaft wiederherzustellen.

 

So fordert der ehem. Notenbankchef Paul Volcker, wieder das Trennbankensystem zumindest in einer light version einzuführen (Glass-Steagall Act 1933 als Reaktion auf den Börsenkrach 1929 und die darauffolgende Weltwirtschaftskrise). Die EZB und der Großteil der europäischen Politiker lehnen jedoch diesen Vorschlag ab, forcieren erhöhte Eigenkapitalausstattung, TÜV für Finanzprodukte usw.

 

Da Geld gewissermaßen ein öffentliches Gut darstellt, bedarf es einer besonderen Regulierung und Kontrolle. Die Interessen der Allgemeinheit müssen maßgeblich gewahrt werden, vor allem, wenn wesentliche Geldfunktionen an die Privatwirtschaft (im Privatbesitz befindliche Finanzinstitute) abgegeben werden. Die Realwirtschaft - das sind die Interessen der Allgemeinheit, die in einer gesicherten Aufbewahrung ihres Geldvermögens (Einlagengeschäft) liegen, an der Möglichkeit Kredite zu bekommen (Kreditgeschäft) und an der effizienten und sicheren Abwicklung des Geldverkehrs - hat ein Anrecht auf Beachtung eben dieser Erfordernisse. Diese stellen auch die Kerntätigkeit der Banken dar - „basic banking“, eine im Wesentlichen kundenorientierte reine Dienstleistungstätigkeit mit geringem Risiko und bescheidener Profitabilität.

 

Auf der anderen Seite stehen gegensätzlich dazu das Investmentbanking und der Eigenhandel, dominiert vom Eigeninteresse und der Gewinnmaximierung der Bankinstitute. Bankaktivitäten also, die auch oft auf Kosten der „Kunden“, oder sogar auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Es wird fremdes Geld risikoreich (und spekulativ) veranlagt, eine Manipulation der Märkte findet statt indem sie beispielsweise mit hybriden Finanzprodukten überschwemmt werden, mit dem Ziel sofort an „echtes“ Geld, gegen vage Versprechungen von zukünftigen Erträgen, heranzukommen. Der Investmentbanker hat vollkommen gegensätzliche Zielsetzungen als der Verantwortliche einer klassischen Geschäftsbank.

 

Investmentbanking ist zweiteilig. Da gibt es einerseits den Bereich Corporate finance, der sich mit der Aufbringung und Zurverfügungstellung von Kapital (Eigen- wie Fremdkapital; etwa über Börsegänge, Anleihenplazierungen u. dgl.) befasst. Dem gegenüber steht das so genannte Assetmanagement, welches sozusagen die Nachfrageseite des Investmentbanking darstellt und den Kern des Renditejägertums repräsentiert.

 

Schon heute sollte es in Investmentbanken so genannte „Chinesische Mauern“ zwischen den beiden Bereichen geben, damit Insiderinformationen aus dem Corporate finance nicht etwa für Anlageentscheidungen der Asset Manager missbraucht werden. Nur die Realität sieht anderes aus.

 

Geschäftsbanken stellen den volkswirtschaftlich unverzichtbaren Teil des Bankensystems dar. Ihre Existenz muss gesichert sein, denn die versorgen auf solider Basis die heimischen Betriebe mit liquiden Mitteln in Form von Krediten und sind somit für die Wirtschaft von essentieller Bedeutung. Investmentbanken sind Unternehmen wie andere auch. Demnach müssen sie bei Misserfolg aus der Wirtschaft ausscheiden, die Funktionsfähigkeit des „basic banking“ wird dadurch aber nicht beeinträchtigt.


Um zukünftig Banken bail-outs zu vermeiden, muss daher das Bankgeschäft getrennt werden - in Geschäftsbanken und Investmentbanken.

 

Finanziert werden müssen die Aktivitäten der Investmentbanken ausschließlich mit Eigenmitteln und mit Risikokapital. Bei Fehlinvestitionen ist dadurch sichergestellt, dass nur das Eigenkapital oder die Fremdkapitalgeber (die das Risiko übernommen haben und mit dementsprechend hohen Zinsen rechnen) haften. Der Zugang zum „billigen Geld der Staatsbürger“ ist den Investmentbanken für ihre risikoreichen und hoch gehebelten Geschäfte jedenfalls zu verwehren; weder direkt über (Spar-)Einlagen noch indirekt über die EZB.

 

Dieser Vorschlag hat zur Folge, dass Banken bei riskantem Investmentbanking nicht mehr darauf vertrauen können, vom Staat gerettet zu werden – d.h. kein „moral hazard“ mehr. Daraus resultieren geringere Interessenkollision (Insiderwissen), da Banken nicht mehr zugleich Kreditgeber, Mit-Gesellschafter oder Aktionär sowie Anlageberater und Depotverwalter für ihre Kunden sind. Die Bürokratie von überbezahlten Nationalbankern und der Finanzmarktaufsicht kann etwas zurückgefahren werden, da bei den zu überwachenden Geschäftsbanken die Risiken für die Allgemeinheit insgesamt geringer wären und hingegen bei den riskanten Eigenhandels-/Investmentbanken die privaten Aktionäre das Risiko tragen, deshalb ist dort weniger Überwachung notwendig: Der Zusammenbruch einer Investmentbank wäre nicht systemrelevant und damit als normale Sanktion des Marktes zulässig.

 

Mit Ausnahme des Konsumentenschutzes kann unter obigen Voraussetzungen das Investmentbankengeschäft wenig reguliert ablaufen, ausgeklügelte Eingriffe würden soundso an der Kreativität der Investmentbanker scheitern.

 

Als Weiterentwicklung aus Adam Smith´s Erkenntnis bleibt zu schließen, dass Marktimperfektionen bestmöglich regulativ zu unterdrücken sind, auch insofern als dass es gar nicht zu den erwähnten Auswüchsen kommen kann („too big to fail“) – alles andere hat sonst mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Dies ist jedoch eine Erkenntnis, die noch nicht allzu verbreitet zu sein scheint.

 

In Summe kann nochmals festgehalten werden, dass diese Herangehensweise besser und effizienter ist als jegliches Verbot gewisser Geschäfte oder auch noch so strenge Eigenkapitalanforderungen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis Dezember 2010 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Trennung des Bankgeschäftes in Geschäftsbanken und Investmentbanken vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen ersucht.