1231/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

 

 

betreffend Erhöhung Stundenkontingent für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

 

 

 

Schon im Jahr 2008 haben wir in einem Entschließungsantrag auf die unbefriedigende Situation bezüglich des Stundenkontingents für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf hingewiesen und gefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2,7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation zu setzen. Weiters haben wir in diesem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Zwei-Lehrer-Modell zu ermöglichen.

 

Nunmehr hat sich diese Situation nicht nur nicht verbessert, sondern offenbar noch weiter verschärft.

 

Lehrer und Schulleiter von Schulen, die seit Jahren an der Schule Integrationsschüler haben, klagen darüber, dass die Stunden schon bisher sehr knapp bemessen waren.

 

Sie argumentieren, dass Menschen mit Behinderungen durch den unrealistischen Berechnungsmodus vom österreichischen Schulsystem eindeutig in ihrem Recht auf Bildung diskriminiert werden, und dass die Fortführung des derzeitigen Zuteilungsschlüssels die Unterrichtssituation aller Schülerinnen und Schüler in den österreichischen Pflichtschulen ohne Zweifel verschlechtert. Deshalb fordern sie dringend und ohne Verzögerungen eine deutliche Anhebung des SPF-Kontingents.

 

Ein Ansatz für die Steigerung der Effizienz bei gleichzeitiger Kostenreduktion ist nach unserer Meinung der Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten. Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Zwei-Lehrer-Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist.

 

Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik sind ebenfalls ein Gebot der Stunde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf umgehend den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Zwei-Lehrer-Modell zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.