1238/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Senkung der horrenden Kopierkosten von Gerichtsakten

 

Gut ein Jahr nach der Erhöhung der Kopierkosten von Gerichtsakten um 150% bzw. von 40 Cent auf einen Euro pro Seite wollen wir unsere Kritik erneuern und im Sinne des Rechtstaates die anderen Fraktionen ersuchen, sich ebenfalls für eine Absenkung der Kopierkosten bei Gericht auf das vorherige Niveau auszusprechen.

Zu verdeutlichen ist, dass das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten bzw. das Recht auf ein faires Verfahren Wesensmerkmale eines modernen Rechtsstaates darstellen. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Verfahren ist es zur Wahrnehmung dieser Rechte zwingend notwenig, die Akten kopieren können.

Bei einem Kopierpreis von einem Euro pro Blatt ist es jedoch offensichtlich, dass allein die Beschaffung der Unterlagen und damit die Beschaffung der Grundlagen einer möglichen Rechtdurchsetzung oder Verteidigung zu erheblichen Kosten führen kann.

Nicht zuletzt in Anbetracht der in privatwirtschaftlichen Kopiergeschäften üblichen Kopierpreise erscheinen die derzeitigen Regelungen als Wucher und Gefährdung des Rechtsstaates.   

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die am 01.07.2009 in Kraft getretene Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht rückgängig gemacht wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss beantragt.

 

Wien, 09.07.2010