1241/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, DI Deimek,
Maga. Birgit Schatz, Dolinschek

betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten

 

Mit dem Internet haben sich generell die Verbreitungsmöglichkeiten von Falschinformationen deutlich erhöht und dies sehr rasch. Die Zahl dieser Hoaxes wächst ständig weiter.

Gerade zu Gesundheitsthemen geistern zahlreiche Schauermärchen, Gerüchte und Falschinformationen – oft zum Nachteil der Internetuser – durch das Netz. Die Verbreitung spielt sich sehr oft in Social Networks, Internetforen und Internet-Weblogs oder über Massenmails ab.

 

So zirkulieren seit Jahren europaweit Falschmeldungen über die Herstellung, Zusammensetzung oder Anreicherung von Lebensmitteln und deren gesundheitlichen Risiken (z.B. über die Gefährlichkeit von bestimmten Zusatzstoffen). Dies erfolgt in Form von Massen-Emails und oder Kettenbriefen und verunsichert die gutgläubigen Internetuser. Aktuell gibt es konkret Kettenbriefe zum „Codex Alimentarius“, deren Behauptungen grundlegend falsch und ernährungswissenschaftlich jeder sachlichen Grundlage entbehren.

 

Oft wird versucht damit Maßnahmen europäischer Gesundheitspolitik in Frage zu stellen. Gerade Interessensgruppen und selbsternannte Experten versuchen über das Internet mit gezielten Falschinformationen und falschen Behauptungen gesundheitspolitische Initiativen und Entscheidungen zu verhindern. Aber nicht nur dies, viele dieser Informationen können für Internetuser auch gefährlich sein. In einigen bekannt gewordenen Fällen führten diese Falschinformationen zu gesundheitlichen Schäden, ja sogar Todesfälle sind bekanntgeworden.

 

Falschinformationen im Netz betreffen neben den klassischen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere Vitamine, Gentechnik, Arzneimittel sowie auch Krankheitsprävention, komplementärmedizinische Behandlungsmethoden oder Onlineberatungen.

Bei Internetusern lösen derartige Informationen massive Verunsicherung aus, da diese Meldungen von staatlichen Behörden oft auch nicht dementiert werden.

 

Das BMG hat daher seit mehreren Monaten auf der BMG-Homepage die folgende Information:

„Verschwörungstheorien zum FAO/WHO Codex Alimentarius – Stellungnahme der WECO

Seit einigen Monaten kursieren über das Internet verschiedene Kettenbriefartige E-Mails, mittels derer unwahre Behauptungen unterschiedlicher Art zum Codex Alimentarius verbreitet werden.

So soll über den Codex Alimentarius etwa die Anzahl der Inhaltsstoffe von Naturheilmitteln beschränkt werden und der Fortbestand alternativer Heilmittel wie Homöopathie, Bachblüten oder Schüsslersalzen bedroht werden.

 

Andere Meldungen sehen im Codex Alimentarius wiederum eine „globale Nahrungsmittel-Diktatur“, die das „Recht zur Selbstbestimmung bei der Ernährung verbietet“ und „unser Essen zur Waffe macht“.

Immer wieder wird auch behauptet, dass über den Codex Alimentarius Heilkräuter und Tees verboten werden sollen.

 

All diese Behauptungen sind unwahr und entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Es ist auch nicht wahr, dass über den Codex „gentechnisch veränderte Nahrung vorangetrieben wird“. Vielmehr setzen sich im Rahmen des Codex die EU und viele Staaten nach wie vor vehement für eine weltweit verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch modifizierten Lebensmitteln zur besseren Information der Verbraucher ein“.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass durch die EFSA – wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen – Falschinformationen über Lebensmittel und Ernährung im Internet gesammelt und analysiert sowie fachliche Stellungnahmen dazu den EU-Mitgliedsstaaten übermittelt und veröffentlicht werden.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz