1242/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Betrug durch Abbuchungsermächtigungen

 

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über die Geschäftspraktiken von sogenannten „Call-Centern“ die mittels Telefonwerbung versuchen, die Angerufenen zu Verträgen für Wetten, Verlosungen und Glücksspiele zu überreden. Der Abzug der dafür anfallenden „Gebühren“ erfolgt dann über die Konten der „Kunden“, die sich oft nicht einmal im Klaren sind, dass sie damit auf mündliche Verträge eingegangen sind. Besonders beliebt sind dabei die Adressen von älteren Personen (über 70 Jahre), weil man sich von diesen weniger Widerstand bei der Akquirierung und dem Herauslocken der Kontodaten erwartet, beziehungsweise erhofft, dass sie den Vorgängen nicht mehr voll folgen können, oder sich später genieren, ihre Leichtgläubigkeit zuzugeben.

Zunehmend werden auch Personen abkassiert, die keine Zustimmung gegeben haben oder deren Daten anderweitig „beschafft“ wurden.

 

Bedenklich ist die Praxis der Banken, die solche Auszahlungen auch ohne schriftliche Zustimmung der Kontoinhaber durchführen. Sie berufen sich zwar darauf, bei Protesten bis zu 13 Monate zurückzuzahlen, dies erfolgte aber nur zum geringsten Teil, weil die Kunden entweder darüber nicht Bescheid wissen, den Abzug kleinerer Beträge   über längere Zeit nicht bemerken, oder die damit verbundenen Komplikationen (es wird nicht immer gleich rücküberwiesen) scheuen.

 

Dabei kommt es zunehmend zu mehrfach „Abschöpfungen“ durch Betreiber die gar keinen Kontakt zu den Geschädigten hatten und deren Daten offenbar von „befreundeten“ Geschäftspartnern erhalten haben, was zu beträchtlichen Schädigungen einzelner Personen führte.

 

Diese Praxis wurde in der ORF Sendung: „Am Schauplatz“ vom 21. Mai und auch im deutschen Fernsehmagazin 2010 auf Sat1 deutlich aufgezeigt. Besonders wurde dabei darauf hingewiesen, dass auf diesem Sektor ein, offenbar in Österreich, in Wien, beheimatetes Konsortium aktiv wäre, welches, über ein Geflecht von Subfirmen, zu Gunsten von überwiegend zwei Österreichern, arbeiten würde.

 

Allein in Kärnten gibt es, nach den Recherchen des ORF, über 7000 Geschädigte, in Wien sollen es über 20.000 sein. Die Vorgänge sind übrigens auch in der Arbeiterkammer (Konsumentenschutz) bekannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass Abbuchungsermächtigungen zu Lasten von Bankkonten rechtswirksam nur in schriftlicher Form (und nicht  mündlich oder fernmündlich) erteilt werden können.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.