1243/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Vilimsky, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufweichung des österreichischen Asylrechtes durch die EU-Kommission

 

 

Die Presse online berichtete heute, am 09.07.2010, folgendes:

„EU-Kommission plant einheitliches Asylrecht

Die EU-Kommisson plant eine Vereinheitlichung des Asylrechts in allen Mitgliedstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat wegen massiver Lockerungen des geltenden Rechts bereits Widerstand angekündigt.

 

Nach Berichten der deutschen "Bild"-Zeitung (Freitag-Ausgabe) plant die EU-Kommission ein einheitliches Asylrecht für Europa. So soll es nach Plänen der Brüsseler Behörde zu einer Aufhebung der Flughafenregelung kommen: Scheinasylanten dürften dann nicht mehr in Transitzonen festgehalten und mit dem nächsten Flug abgeschoben werden. Auch die Dauer von Asylverfahren soll dem Bericht zufolge vereinheitlicht werden. Die Kommission würde verbindliche Fristen von sechs Monaten mit sechs Monaten Verlängerung anstreben. Asylwerber sollen zur "Sicherstellung der Verfahrensfähigkeit" Anspruch auf ärztliche Untersuchung haben.

 

Bleiberecht auch für Geschwister?

Geplant sei außerdem, das bisher für Ehegatten und Kinder geltende Bleiberecht auf Geschwister auszudehnen und Asylwerber bei der Sozialhilfe mit den Bürgern des betreffenden Landes gleichzustellen. In Österreich  besteht zur Zeit für Asylwerber kein Anspruch auf Sozialhilfe, diese können aber im betreffenden Bundesland um Grundversorgung ansuchen.

 

Nach Plänen der Kommisson solle nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt jeder Asylwerber uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, schreibt die "Bild"-Zeitung. Das momentan geltende österreichische Recht sieht keinen grundsätzlichen Zugang zum Arbeitsmarkt vor, es wird jedoch ein begrenztes Kontingent an Saisonarbeitsbewilligungen erteilt.


 

Proteste von deutscher Regierung

Die deutsche Regierung hat bereits Widerstand gegen die neuen Regelungen angekündigt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, kritisierte die Pläne heftig: "Die Pläne der Kommission für ein einheitliches Asyl-Recht würden zu längeren Asylverfahren, zu höheren Kosten und zu einer neuen Sogwirkung führen. Die Bundesregierung wird in Brüssel dafür kämpfen, dass unser bewährtes Asylrecht im Kern nicht angetastet wird."“

 

Die FPÖ hat bereits vor Wochen im EU-Unterausschuss einen - von den anderen

Parteien abgelehnten - Antrag eingebracht, in dem sie gegen diese Asylpläne entschieden Stellung bezogen hat.

Ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt ist gerade jetzt völlig kontraproduktiv und verschärft die ohnehin mehr als angespannte Situation am Arbeitsmarkt

 

Der OTS199 vom 09.Juli 2010 ist die Stellung der ÖVP dazu zu entnehmen:

„(…) Eine Mindestfrist für beschleunigte Verfahren betrachte ich aber  als widersprüchlich und kontraproduktiv", so der innenpolische Sprecher der ÖVP-Delegation weiter. (…)

Asylverfahren müssten generell effizient und schnell  abgehandelt werden können. Dies liegt nicht nur im Interesse der Mitgliedstaaten, sondern auch der betroffenen Asylantragssteller.  "Der derzeitige Vorschlag der Kommission schränkt die Möglichkeit  eines beschleunigten Verfahrens von Asylwerbern ein und legt  Mindestfristen für die Dauer eines solchen beschleunigten  Verfahrens fest", kritisiert Strasser.(…)“

 

 

Die österreichische Bundesregierung hat die Pflicht, so wie die deutsche Bundesregierung, dieses Vorhaben der Europäischen Kommission, die  Aufweichung der nationalstaatlichen Asylrechte, vor allem der Aufweichung des österreichischen Asylrechtes, zu verhindern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Inneres – wird aufgefordert, so wie die deutsche Bundesregierung, gegen das von der EU-Kommission geplante Vorhaben eines einheitlichen Asylrechtrechtes und somit gegen die Aufweichung des österreichischen Asylrechtes mit allen Mitteln Widerstand zu leisten.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.