1244/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek,

Kollegin und Kollegen

betreffend gesetzliche Verankerung des Freiwilliges Sozialdienstjahr

 

Jährlich leistet eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Im Jahr 2009/2010 betragen die Freiwilligen Sozialjahr-Zuwendungen für den/die Jugendliche/n 150 Euro netto pro Einsatzmonat. Diese können für maximal 10 Monate gewährt werden.

Die derzeitige Situation ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine gesetzliche Verankerung des Freiwilligen


Sozialdienstjahres umzusetzen und eine Anrechnung des Freiwilligen Sozialdienstjahres auf einschlägige Teile der nachfolgenden Ausbildung für Pflege- und Betreuungsberufe sicherzustellen.“

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.

Wien, am 9. Juli 2010