1245/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Hagen, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen

Bei der Beförderung von Kindern im Pkw müssen entsprechende Kinderrückhaltesysteme verwendet werden und für jedes Kind ein Sitzplatz vorhanden sein. Im Gegensatz dazu gibt es aber immer noch im § 106 Abs. 1 KFG 1967 Ausnahmeregelungen bei der Berechnung der Kinderanzahl, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr befördert werden.

Im Jahr 2006 wurden bei der in Kraft getretenen 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz die Bestimmungen über die Personenbeförderung verbessert, neu gefasst und für Omnibusse im Gelegenheitsverkehr die Zählregel auf 1:1 geändert, um die Kinder auch entsprechend gesichert zu befördern. Mit der 29. KFG-Novelle wurde zwar im gesamten Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten die Zählregel 1:1 eingeführt, doch diese Regelung gilt aber nicht im Kraftfahrlinienverkehr.

Für diese Beförderungen blieb die Zählregel von 3:2 unverändert aufrecht, so dass drei Kinder unter vierzehn Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren gar nicht gezählt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich bei den meistens noch immer überfüllten Schulbussen bei Platzmangel drei Kinder im Alter zwischen sechs und vierzehn Jahren eine Zweier-Sitzbank teilen müssen. Auch kann eine ordentliche Sicherung der Kinder durch die schon seit einigen Jahren eingeführte verpflichtende Ausrüstung mit Gurte bei allen neu zugelassenen Omnibussen nicht möglich gemacht werden.

 

Eine Änderung der Zählregel auf 1:1 bei der Beförderung von Kindern unter vierzehn Jahren mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr würde einen weiteren deutlichen Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem


Nationalrat im Interesse der Verkehrssicherheit von Kindern einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Änderung der Zählregel auf 1:1 bei der Beförderung von Kindern mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr beinhaltet."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Verkehrsausschuss beantragt.

Wien, am 9. Juli 2010