1251/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.08.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ungerechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen

 

In der Vergangenheit wurden bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und Betreuungsleistungen herangezogen. Nach einer Serie von Anträgen der FPÖ und nicht zuletzt durch den Druck tausender Betroffener sind nun Menschen mit Kindern gegenüber Kinderlosen nicht mehr benachteiligt.

 

Es war für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wussten, dass aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet wurden.

 

Diese Ungerechtigkeit wurde beseitigt. Der bisherige Angehörigenregress ist durch die Bundesländer gestrichen worden.

Eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und deren Familien gibt es aber noch immer. Wird eine Person pflegebedürftig und muss aus diesem Grund in einem Heim versorgt werden, dann wird nicht nur auf das Einkommen sondern auch auf das bestehende Vermögen, also beispielsweise auf das Einfamilienhaus, das man sich in jahrzehntelanger Arbeit erspart hat, zugegriffen.  Den Bewohnern bleiben ein Taschengeld und ein kleiner Freibetrag für ein "ordentliches Begräbnis".

Einige Personen umgehen diese Belastung, indem das Eigentum frühzeitig den Kindern überschrieben wird. Wer aber plötzlich und unerwartet pflegebedürftig wird, wird diese Möglichkeit nicht nutzen können.

 

Die Kinder verlieren so als Erben sogar das Elternhaus oder die Wohnung, in der sie aufgewachsen sind und ihre Kindheit verbracht haben.

 

Wer auf bescheidenes Eigentum verzichtet und seine Ressourcen anderweitig verwendet oder wer sein Eigentum frühzeitig überträgt, ist also im Alter klar im Vorteil. Das kann keineswegs im Sinne der Gesellschaft sein und ist Basis für eine eklatante Ungleichbehandlung der Betroffenen.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass bei pflegebedürftigen Personen zur Finanzierung der Pflege in einem Heim nicht auf das bestehende Eigentum zugegriffen werden kann, wenn dieses eine zu definierende Vermögensgrenze nicht überschreitet."

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.