1257/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Forschungsauftrag zur Erhebung des Gesundheitsstatus sowie der Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Fiakerpferde in Wien

 

Fiaker dürfen laut Wiener Fiakergesetz täglich von 9.00 bis 23.00 Uhr, ohne weitere Auflagen oder Beschränkungen für die Tiere, das sind im Extremfall  365 Tage im Jahr, ihr Gewerbe ausüben.

Nicht nur, dass ein 14-Stunden Arbeitstag für die Pferde zulässig ist, auch die Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Tiere stehen immer wieder im Lichte der öffentlichen Diskussion.

 

Die Tiere leben praktisch in Hinterhöfen „mitten in Wien“ und haben ihr ganzes Fiaker-Leben lang keine Möglichkeit für einen Auslauf oder den Besuch einer Koppel. Die Pferde - eigentlich Fluchttiere - müssen mit Ohrenstöpseln, Scheuklappen und Geschirr zum Ertragen des Lärmes in den Wiener Straßen „beruhigt“ werden, der harte Asphalt, Kälte und Hitze stellen zusätzliche Belastungen dar.

 

Selbstverständlich treffen nicht aller der immer wiederkehrend aufgezeigten Missstände wie die Haltung der Pferde in Dunkelheit, zu wenig Einstreu,  Fellabschürfungen,  Wunden,  Lahmheiten, schlechter Beschlag, mangelhafte Tränkung u.v.A.m. auf jedes Fiakerunternehmen zu, aber bisher fehlen fundierte fachliche Unterlagen und Analysen als Entscheidungsgrundlage um das Wiener Fiakergewerbe entweder gänzlich zu verbieten oder aber auch – unter Bedacht auf die Tourismuswirtschaft  - auf vollkommen neue Beine zu stellen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, die Veterinärmedizinische Universität mit einem Forschungsauftrag zur Überprüfung der Gesundheit der Wiener Fiakerpferde sowie ihrer Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen, als Grundlage für weitere politische Maßnahmen, zu beauftragen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 22. September 2010