1262/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verpflichtende Rechtsberatung im Zuge des Mutter-Kind-Passes für beide Elternteile

 

Die meisten Paare besuchen einen Geburtsvorbereitungskurs und versuchen sich auf die bevorstehende Geburt des Kindes vorzubereiten. Die Einstimmung aufs Elternwerden ist jedoch nicht mit einer rechtlichen Aufklärung verbunden. Was es im rechtlichen Sinne bedeutet obsorgeberechtigt zu sein, die alleinige- oder die gemeinsame Obsorge zu haben, wissen nur die wenigsten Elternteile. Auch die rechtlichen Unterschiede zwischen einer Elternschaft im Rahmen einer Lebensgemeinschaft oder einer Ehe, sind vielen Eltern nicht bekannt.

 

Zum Problem werden diese Informationsdefizite meist erst in schwierigen Situationen (Trennungs- und Scheidungssituationen, Überforderung in Erziehungsfragen, Konflikte um Obsorge und Besuchsrecht usw.). Konsequenz sind häufig Konflikte und Missverständnisse aufgrund von Fehlinformationen.

 

Es wäre daher sowohl aus Perspektive der Eltern aber auch aus Sicht der Kinder – die unter Konfliktsituationen besonders leiden - sehr zu befürworten, dass es eine institutionalisierte Form der Wissensvermittlung an Eltern in Rechtsfragen gibt.

 

Insbesondere die Phase des Elternwerdens, die von Eltern durchwegs sehr positiv empfunden wird, und Eltern zu diesem Zeitpunkt auch noch sehr empfänglich sind für neue Informationen, soll genutzt werden, um mangelnde Rechtkenntnisse aufzubessern.

 

Der Mutter-Kind-Pass ist ein gut etabliertes Instrument zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und begleitet auch die Phase des Elternwerdens. Aktuell beinhaltet der Mutter-Kind-Pass ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Die medizinischen Untersuchungen werden fast flächendeckend genutzt und könnten daher um eine zu absolvierende Rechtsberatung beider Elternteile vor der Geburt eines Kindes ergänzt werden. Die Rechtsberatung muss für beide Elternteile kostenlos erfolgen.

 

Neben der rechtlichen Wissensvermittlung soll auch die Gelegenheit genutzt werden, um Eltern auf Elternbildungsangebote sowie Familienberatungsstellen aufmerksam zu machen. Um Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern über ihre Möglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Evaluationen des Angebots der Elternbildung zeigen, dass die fehlende Bekanntheit ihr größtes Problem darstellt.

 

Beiden Elternteilen soll nach dieser Rechtsberatung im Bewusstsein sein:

- welche Rechte und Pflichten sie als Eltern haben

- Dass möglicherweise das Paar-sein endet, das Eltern-sein jedoch ein Leben lang andauert

- wo sie weitere Beratungen und Hilfeleistungen in ihrer Funktion als Eltern bekommen

 

Folgende inhaltliche Punkte  sollen im Rahmen einer dreistündigen Rechtsberatung (2-stündiger Input, 1 Stunde Fragemöglichkeit) vermittelt werden:

 

- rechtliche Aufklärung der künftigen Eltern über Pflichten und Rechte von Eltern

- Unterschied: gemeinsame/ alleinige Obsorge

- Unterschied: Kinder in Lebensgemeinschaften/ Ehe

- wo bekomme ich Unterstützung in schwierigen Situationen? (Familienberatungsstellen, Kinderschutzzentren, usw.)

- wie kann ich mich als Elternteil fortbilden? (Hinweis auf Elternbildungsangebote)

- was tun in Trennungs- und Scheidungssituationen? Gemeinsame oder alleinige Obsorge? Besuchsrecht? Wo bekomme ich rechtliche Beratung?

- einen Überblick über verschiedene Verfahren (Mediation, Schlichtungsverfahren, gerichtliche Verfahren) verschaffen

 

Durchgeführt werden soll die Rechtsberatung in bereits existierenden Elternberatungsstellen, in denen interdisziplinäre Teams aus juristisch und psychosozial ausgebildeten Personen Eltern in diesen Fragen beraten können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend der Einführung einer verpflichtenden Rechtsberatung von Eltern im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorzulegen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.