1263/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend umwelt- und klimagerechterer Kfz-Verkehr durch Umsetzung der Empfehlungen des Neunten Umweltkontrollberichts für den Bereich Verkehr

 

 

Der Verkehr trägt maßgeblich zu den Umwelt- und Klimaproblemen Österreichs bei.

 

Der jüngst veröffentlichte Neunte Umweltkontrollbericht an den Nationalrat hält wörtlich fest, dass die Fortsetzung des Trends im Bereich Verkehr – stark steigende Verkehrsleistung vor allem im motorisierten Straßen- und im Flugverkehr – der Erreichung ökologischer Zielsetzungen in den Bereichen Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm und Flächenverbrauchs-Eindämmung entgegensteht.

 

Als Hauptprobleme werden verzerrte Marktbedingungen durch zu geringe und nicht ausreichend distanz- und emissionsabhängige Kostenstrukturen, die unzureichende Integration von Umweltaspekten in die Verkehrsplanung sowie die zu hohen Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen identifiziert.

 

Weitere kurzfristige Maßnahmen, unter anderem strengere Tempolimits, höhere Kraftstoffpreise, Verbesserungen und Vergünstigungen für Öffentlichen Verkehr und Radverkehr, eine Reduktion der Stickoxid-Emissionen (d.h. der Fahrleistung von Diesel-Kfz) werden für die Erreichung der Ziele der Klimastrategie und des Kyoto-Protokolls für notwendig erachtet.

 

Für die Zeithorizonte 2020 und 2050 werden

·         einerseits (zur Erreichung der Mittelfristziele bis 2020) zusätzliche technologische, fiskalische und ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Umsetzung des Prinzips „Vermeiden – verlagern – effizienter und umweltverträglicher abwickeln“ für notwendig erachtet,

·         andererseits (zur Erreichung der Langfristziele bis 2050) wird das Anstreben eines kohlenstoffneutralen/dekarbonisierten Transportsektors, d.h. insbesondere E-Mobilität auf Basis erneuerbarer Energieträger, durch entsprechende Rahmenbedingungen für unumgänglich gehalten, was einschneidende Änderungen der Mobilität mit sich bringen und entsprechende, sozial und wirtschaftlich anspruchsvolle und entsprechend bedachtsam zu entwickelnde Strukturreformen erfordern wird.

 

Vor dem Hintergrund dieser Analyse und Perspektive hält der Neunte Umweltkontrollbericht zum Bereich Verkehr unter „15.4 Empfehlungen“ folgendes wörtlich fest:

 

„Um die umweltpolitischen Ziele zu erreichen, sind insbesondere folgende Maßnahmen notwendig:

·         Zur Erreichung eines nachhaltigen Verkehrssystems ist eine langfristige Gesamtverkehrsstrategie mit einem Zeithorizont bis 2020/2050 zu erarbeiten. Anforderungen, die sich aus dem 2 °C-Ziel ergeben, sollten dabei Rahmenbedingung sein. (BMVIT)

·         Um die Nachfrage nach Verkehr nachhaltig zu verringern und gleichzeitig den kombinierten Verkehr (Modal Split) zu fördern sind verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen in die Raumplanung zu integrieren. Energie- und Treibhausgas-Auswirkungen sind in Planungsvorhaben unter Anwendung von zu erstellenden Richtlinien verbindlich auszuweisen. (Bundesländer)

·         Es sind geeignete fiskalische Maßnahmen zu setzen, um emissionsarme Antriebs- und Kraftstofftechnologien (v. a. Elektromobilität) sowie den Öffentlichen Verkehr und den Rad- und Fußgängerverkehr zu attraktivieren. (BMF, BMVIT, BMLFUW, Bundesländer)

·         Der Einsatz alternativ betriebener Fahrzeuge sowie erneuerbarer Energie ist zu forcieren. Mobilitätsmanagementprogramme sind auszubauen und verstärkt umzusetzen. (BMLFUW, BMVIT)

·         Wo dies zur Einhaltung von Grenzwerten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und Umgebungslärmgesetz sowie der Ziele der Klimastrategie notwendig ist, sind Tempolimits einzuführen. (BMVIT, Landeshauptleute)

·         Zur Erreichung der Klima- und Luftreinhalteziele 2010 bis 2020 sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

o  Zur Verkehrssteuerung ist die Parkraumbewirtschaftung verstärkt einzusetzen. (Bundesländer)

o  Der Öffentliche Verkehr und besonders der Umweltverbund im Stadt-Umland-Bereich sind zu fördern. (BMVIT, Bundesländer)

o  Die Infrastruktur für Rad- und Fußwege ist auszubauen, entsprechende Pläne und Förderprogramme (z.B. Masterplan Radverkehr) sind umzusetzen bzw. zu schaffen. (BMLFUW, BMVIT, Bundesländer)

·         Um die Zerschneidung ökologisch wertvoller Lebensräume möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist dieser Aspekt bei der Planung hochrangiger Verkehrsinfrastruktur verstärkt zu berücksichtigen. Wenn eine Zerschneidung erfolgt, sind regional angepasste technische Lösungen einzusetzen, um die tierökologische Durchlässigkeit, etwa durch Querungsbauwerke, sicherzustellen (Biologische Vielfalt und Naturschutz). (BMVIT)“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw den Ländern und Landeshauptleuten, wird aufgefordert, die im 9. Umweltkontrollbericht an den Nationalrat für den Bereich Verkehr aufgelisteten Empfehlungen umgehend umzusetzen.

 

Diese Empfehlungen, die laut Umweltkontrollbericht großteils exklusiv oder im Kollektiv an das BMVIT gerichtet sind, beinhalten insbesondere

·        Erstellung einer Gesamtverkehrsstrategie für die Zielhorizonte 2020 und 2050 mit den Anforderungen der Klimaverträglichkeit (2-Grad-Ziel) als Rahmenbedingung,

·        Integration verkehrs- und umweltpolitischer Zielsetzungen in die Raumplanung zur Verringerung der Verkehrsnachfrage, Ökologisierung des Modal Split und Förderung des Kombiverkehrs; Ausweisen der Energie- und Treibhausgaswirkungen von Planungsvorhaben,

·        Attraktivierung von Öffentlichem Verkehr, Rad- und Fußgängerverkehr sowie von emissionsarmen Kfz-Technologien durch geeignete fiskalische Maßnahmen,

·        Ausbau und verstärkte Umsetzung von Mobilitätsmanagement, Forcieren alternativ betriebener Fahrzeuge und erneuerbarer Energie,

·        Reduzierte Tempolimits, wenn bzw. wo dies zur Einhaltung der Ziele der Klimastrategie sowie von IG-Luft- und Umgebungslärmgesetz-Grenzwerten nötig ist,

·        Umsetzung des Masterplans Radverkehr incl Schaffung nötiger Förderprogramme, Ausbau der Infrastruktur für Radfahren und Zufußgehen,

·        Förderung des Öffentlichen Verkehrs und besonders des Umweltverbunds (Öffis, Radfahren, Zufußgehen) im Stadt-Umland-Bereich,

·        Verstärkter Einsatz der Parkraumbewirtschaftung zur Verkehrssteuerung,

·        Verstärkte Berücksichtigung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsinfrastrukturen, gegebenenfalls Sanierung.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.