1264/A XXIV. GP
Eingebracht am 22.09.2010
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ANTRAG
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz BGBl. 1986/472, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2009, geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz BGBl. 1986/472, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2009, geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Schulunterrichtsgesetz BGBl. 1986/472, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2009, wird geändert wie folgt:
Begründung:
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Obfrau / der Obmann eines Elternvereins nicht zwingend zum Schulforum eingeladen werden muss, wenn dieseR nicht auch gewälteR KlassenelternvertreterIn ist.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die Obfrau / der Obmann eines Elternvereins zwingend zum Schulforum eingeladen werden muss.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.