1268/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Senkung des Grenzwertes für die erlaubte gentechnische Verunreinigung 

 

 

 

Am 13. Juli 2010 hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag vorgelegt, der es Mitgliedstaaten künftig erlauben soll, nicht nur nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sondern im Zuge der Koexistenzregelungen auch strengere Grenzwerte für die erlaubte gentechnische Kontamination von konventionellen und biologischen Lebensmitteln zu erlassen. Bisher waren nationale Verbote nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Kommission möglich. Im Gegenzug wünscht sich die EU-Kommission raschere Zulassungsverfahren für GVOs.

 

Die Vorschläge der EU werden aber von vielen Umweltorganisationen wie beispielsweise Greenpeace oder IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) kritisch gesehen. So sieht IFOAM keine Lösung für das Problem der Kontamination herkömmlichen Saatguts mit GVO, und fordert stattdessen EU-weite Gesetze zum Schutz des konventionellen Anbaus. Am Zulassungsverfahren selbst wird sich nichts ändern. Das nationale Verbot gilt allerdings nur für den Anbau, nicht für die Vermarktung. Aufgrund der unvermeidlichen Auskreuzungen kann es eine Koexistenz herkömmlicher Landwirtschaftsformen mit der Agro-Gentechnik nicht geben.

 

 

Die österreichische Bundesregierung soll die sich jetzt bietende Gelegenheit umgehend ergreifen und den Grenzwert für die erlaubte gentechnische Verunreinigung zurückfahren. Dieser lag vor der Neuausrichtung der EU-Ökoverordnung bei 0,1 Prozent; aktuell bei 0,9 Prozent.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, den Grenzwert für die erlaubte gentechnische Verunreinigung auf maximal 0,1 Prozent zu reduzieren.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.