1270/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Kickl, Neubauer, Mag. Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend geschlechtsunabhängige Seniorentarife

 

 

 

Nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Österreich sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit.

 

In vielen Bereichen wird Gleichberechtigung und Gleichbehandlung bereits gelebt. So wird das Pensionsalter von Männern und Frauen in Österreich derzeit angeglichen und soll künftig einheitlich bei 65 Jahren liegen. Auch im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wird Gleichbehandlung großgeschrieben, so soll es beispielsweise zur Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsmarkt kommen oder die Gleichbehandlungsgesetz-gebung weiterentwickelt werden.

 

Ein Bereich, in der die Gleichbehandlung von Frau und Mann bislang jedoch noch nicht Weise umgesetzt wurde, ist bei der Gewährung von Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln.

So bietet die ÖBB derzeit die Vorteilscard Senior an, die 26,90 EUR kostet und ein Jahr gültig ist. Mit dieser Vorteilscard Senior werden bis zu 50 Prozent Ermäßigung in allen Zügen der ÖBB sowie der Privatbahnen mit Ausnahme der Zahnradbahnen und Sonderverkehre, beim ÖBB-Postbus und in Bussen vieler Verkehrsverbünde gewährt. Aber – diese Vorteilscard Senior kann von Frauen ab 60 und von Männern ab 65 Jahren erworben werden.

Auch andere Verkehrsbetriebe, wie beispielsweise die Wiener Verkehrsbetriebe oder die Linz AG Linien unterscheiden bei Ihren Seniorentarife zwischen Männer und Frauen und bieten die Seniorentarife in der Regel für Frauen ab 60 Jahren und Männer ab 65 Jahren an.

 

Die Volksanwaltschaft zeigt diese Problematik in ihrem 33. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) auf und führt aus, dass unterschiedliche Seniorenermäßigungen für Frauen und Männer bei öffentlichen Verkehrsmitteln mangels sozialer Treffsicherheit keine soziale Vergünstigung und keine geeignete Maßnahme zur Förderung der


Gleichstellung von Frauen und Männer sind. Die Volksanwaltschaft sieht darin vielmehr eine Diskriminierung und plädiert daher für eine sozial gerechte Lösung wie eine geschlechts- und altersunabhängige Seniorenermäßigung für alle Pensionistinnen und Pensionisten.

 

Im Rahmen des Vertrages über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonenregional- und -nahverkehr wird in der Anlage 1 die Gewährung von Sozialtarifen im Personenverkehr (sogenannter Öko-Bonus), d.h. die Rabattierungen der Normaltarife für Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarten), Schüler- und Lehrlingsfreikarten (nur Förderungsanteil des Verkehrsressorts), Jugendgruppenbeförderungen und die verschiedenen Umwelttickets bzw. Halbpreispässe (Lehrlinge, Hochschüler und Schüler, Familien, Senioren, Schwerkriegsbeschädigte, Zivilblinde, Behinderte etc.) auf ein sozial verträgliches, bundeseinheitliches Niveau geregelt. Die Zahlungen des Bundes an die ÖBB für den Ökobonus betrugen im Jahr 2008 (ebenso wie 2007) 347 Mio. Euro.

 

Im Sinne der Gleichbehandlung von Mann und Frau stellen die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, mit den ÖBB Gespräche darüber aufzunehmen, dass die ÖBB-Seniorentarife umgehend geschlechtsunabhängig ab demselben Alter gelten.

Sofern es innerhalb des nächsten Jahres nicht zur Einführung von Seniorentarifen kommen, die geschlechtsunabhängig ab demselben Alter gelten, sind die Zahlungen an die ÖBB im Rahmen des Vertrages über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zu reduzieren.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.