1271/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.09.2010
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Entschließungsantrag
Antrag
der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Dr. Graf, Ing. Hofer, Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Zuverdienstgrenze bei Studierenden
Um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen volljährige Kinder pro Kalenderjahr maximal 9.000 Euro eigenes zu versteuerndes Einkommen erzielen (Jahresbruttogehalt minus Sozialversicherung, minus Werbungskosten, minus Sonderausgaben, minus außergewöhnliche Belastungen).
Zahlreiche Studierende, die erst durch ein Nebeneinkommen die Möglichkeit erhalten, sich ein Studium zu finanzieren, sind von dieser Maßnahme besonders betroffen. Denn im Falle einer Überschreitung muss die gesamte im Kalenderjahr bezogene Familienbeihilfe zurückbezahlt werden. Eine Einschleifregelung gibt es derzeit nicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass Studierende, die im Rahmen der Erzielung eines eigenen Einkommens ein Jahresbruttogehalt von 12.000 Euro nicht überschreiten, bei Überschreitung eines Jahresbruttogehalts von 9.000 Euro weiterhin Anspruch auf die Hälfte der Familienbeihilfe haben."
In
formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.