1273/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gradauer, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse

 

 

Die Finanzmarktkrise und die damit verbundenen Kosten werden die Staatsfinanzen noch auf Jahre hinaus belasten. Aufgrund des bereits zu hohen Steuerniveaus muss der Abbau des Budgetdefizits nicht durch Steuererhöhungen, sondern ausgabenseitig vorgenommen werden.

Die skandinavischen Länder haben gezeigt, dass der Schlüssel zu nachhaltig erfolgreicher Konsolidierungspolitik in strukturellen Reformen liegt. Die gegenwärtig geführte Debatte über die Neugestaltung der Subventionspolitik, diverse kostspielige Pensionsprivilegien und Vergünstigungen führt die mangelnde Bereitschaft vor Augen, notwendige Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

Um ausufernder Verschuldungspolitik zu Lasten der jungen und künftiger Generationen – auch durch zukünftige Regierungen – nachhaltig einen Riegel vorzuschieben, ist es notwendig das gesamtstaatliche strukturelle Defizit auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu begrenzen. Haushaltsdefizite dürfen nicht mehr durch immer neue Kreditaufnahme über dem oben angeführten Wert ausgeglichen werden.

 

So könnte konjunkturellen Effekten effizienter Rechnung getragen werden. Der Spielraum, um ökonomischen Abschwüngen zu begegnen und diesen entsprechend – etwa in Form erhöhter Staatsausgaben oder Steuererleichterung, um die Binnennachfrage zu erhöhen - entgegenzuwirken, wäre wesentlich breiter. Diese unabdingbare Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung zukünftiger Krisen muss gewährleistet und ausgeweitet werden. Auch in wirtschaftlichen Hochphasen stetig steigende Verschuldung und sich entsprechend erhöhende Zinszahlungen verringern die Möglichkeiten der Politik, wirksam und mit den nötigen finanziellen Mitteln einzugreifen und die wirtschaftliche Entwicklung weitgehend zu stabilisieren.

 

Natürlich kann es in manchen Situationen sinnvoll und notwendig sein, die höchstzulässige Neuverschuldungsgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu überschreiten. Negative externe Effekte wie Naturkatastrophen oder andere Schocks, die sich der Einflussnahme der Regierung im Fall des Eintretens weitgehend entziehen, müssen Berücksichtigung finden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das erhöhte Defizit so rasch wie möglich zurückgeführt wird.   


Um die Einhaltung dieser Schranke zu garantieren, ist es notwendig, das betreffende Gesetz als verbindliche Grundlage des Budgets in der österreichischen Verfassung zu verankern.   

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Angeordneten folgenden

 

ENSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die die Einführung einer im Verfassungsrang stehenden Schuldenbremse im obigen Sinn beinhaltet und die damit die Stabilität des Staatshaushaltes auch in Zukunft gewährleistet."

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.