Eingebracht am 22.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten
Dolinschek, Dr. Spadiut
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend
Ausdehnung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite
Im Juni 2010 ist
das neue „Darlehns- und Kreditrechts-Änderungsgesetz“ in Kraft
getreten, das für Konsumenten zahlreiche Verbesserungen wie umfangreichere
Informationspflichten von Kreditgebern bzw. –vermittlern, neue Regelungen
betreffend vorzeitige Kreditrückzahlung und ein 14-tägiges
Rücktrittsrecht für Konsumenten von Kreditverträgen mit sich
bringt. Konsumenten können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14
Tagen nach Abschluss eines Kreditvertrages von diesem zurücktreten.
Vor
allem bei verbundenen Kreditverträgen, etwa bei einem Autokauf, bei dem
der Händler auch die Kreditfinanzierung vermittelt, kommt es so zu
Vorteilen für Konsumenten. Diese können nämlich innerhalb von
einer Woche auch vom ursprünglichen Grundgeschäft, dem Autokauf
zurücktreten.
Hypothekarisch
gesicherte Kredite, bei denen als Kreditsicherung für die Bank ein
Pfandrecht auf eine Liegenschaft fungiert, sind vom Rücktrittsrecht allerdings
ebenso ausgenommen, wie Leasingverträge und Verträge von
Kreditvermittlern. Damit man aus einem unbedacht unterschriebenen Vertrag aussteigen
kann, verlangen Kreditvermittler mitunter horrende Summen für eine
Stornoprovision (bis zu fünf Prozent der Kreditsumme).
Die
AK sieht hier erneuten Verbesserungsbedarf und regt an, im Sinne der
Konsumenten das Rücktrittsrecht auf Leasingverträge und
Hypothekarkredite sowie Kreditvermittlungsverträge auszudehnen.
Daher stellen die
unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird
aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Justiz eine
Reform des Darlehns- und Kreditrechts-Änderungsgesetz zu veranlassen, die
eine Ausdehnung des 14-tägigen Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite
sowie Kreditvermittlungsverträge vorsieht.“
In formeller
Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz
angeregt.