1278/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kennzeichnung von Fleisch von mit GVO-Futtermitteln gefütterten Tieren

 

 

Das Lebensmittelangebot wächst, und damit auch das Informationsbedürfnis der VerbraucherInnen. Informationshilfen, die es den Konsumentengruppen mit möglichst geringem Aufwand ermöglichen, jene Produkte zu finden, die ihren Qualitätsansprüchen auch tatsächlich Rechnung tragen, sind wichtiger denn je.

Eine entsprechende Etikettierung soll die Wahlfreiheit sicherstellen. Die Lebensmittelkennzeichnung muss vor allem der Information und dem Schutz der VerbraucherInnen dienen. Dazu gehört auch das Verbot, die KonsumentInnen mit irreführenden Angaben zu täuschen oder Lebensmitteln medizinische Eigenschaften zuzuschreiben.

(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

 

Die deutsche Regierung steht derzeit mit ihrem Wunsch nach Kennzeichnung von Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, innerhalb der EU allein da.

 

Deutschland hat bereits im Feber 2010 den zuständigen EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz John Dalli um einen Vorschlag für eine entsprechende Kennzeichnungsregelung ersucht. Anfang Juni 2010 wurde seitens Dalli geantwortet, dass die EU-Kommission nicht die Absicht habe, einen solchen Vorschlag vorzulegen, da sie dafür kein Bedürfnis sehe und verwies zudem auf die „isolierte“ Position Deutschlands in dieser Frage. Die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner plant nunmehr offensichtlich, in den anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene diesen Vorschlag wieder aufzunehmen und erneut in die Diskussion einzubringen.

 

In Österreich lehnen etwa 90% der Konsumenten den Einsatz der Gentechnik in Lebensmitteln ab. Bislang respektiert der österreichische Lebensmittelhandel diese Wünsche, d.h. praktisch alle großen Supermarktketten und auch die meisten Lebensmittelhersteller haben zugesagt, keine kennzeichnungspflichtigen Gentechnik-Lebensmittel zu verkaufen. Sofern gentechnische Inhaltsstoffe bekannt wurden, wurden Produkte bislang aus den Regalen genommen.


 

Österreich importiert pro Jahr allein ca. 600.000 Tonnen gentechhältiges Soja zur Futtermittelherstellung. Über diesen Umweg landet Gentechnik ohne Kennzeichnung auf den Tellern der Konsumenten. Produkte wie beispielsweise Milchpackungen müssen auch wenn Tiere gentechnisch verändertes Tierfutter bekomme haben, derzeit nicht gekennzeichnet werden. Mittlerweile hat aber bei vielen österreichischen Produzenten ein Umdenken eingesetzt; viele Betriebe verzichten auf Gentechnik in Futtermitteln.

 

Im Sinne der Konsumenten ist es aufgrund der zunehmenden Zahl von durch die EU zugelassenen GVO-Pflanzen unerlässlich, zumindest die Kennzeichnung von GVO-verunreinigten Produkten sicherzustellen und dem Konsumenten so die Wahlfreiheit zu lassen, ob er/sie GVO-Lebensmittel konsumieren will oder nicht. Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, auf EU-Ebene die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bei Ihren Bestrebungen nach einer Kennzeichnungspflicht für Produkte, von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, zu unterstützen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss ersucht.