1279/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Verbot von Kopftüchern in Schulen

 

Das Kopftuch als Abzeichen muslimischer Frauen ist nicht Ausdruck religiöser Haltung, sondern symbolisiert die Unterwerfung der Frau unter den Mann. Die Anwältin Seyran Ates, deutsche Staatsbürgerin türkischer Herkunft, beschreibt dies in einem Interview mit der Berliner Zeitung vom 06. April 2004 entsprechend: "Das Kopftuch symbolisiert nicht eine Unterordnung unter Gott, sondern unter den Mann." Auch die bekannte deutsche Journalistin und Feministin Alice Schwarzer schlägt in einem Interview mit dem Focus vom 21. September 2010 in dieselbe Kerbe: "Das islamistische Kopftuch aber, das die Haare von Frauen vollständig als sündig verdeckt – weil Männer sich sonst wie Tiere auf diese Frauen stürzen würden – ist etwas ganz anderes. Es grassiert in Europa seit Mitte der 1980er-Jahre, seit der systematischen Agitation der Islamisten mitten unter uns. Diese Männer wurden im Iran oder in Pakistan ausgebildet, von den Öl-Dollars in Saudi-Arabien finanziert. Dieses Kopftuch war von Anfang an auch innerhalb der islamischen Länder nicht nur eine konkrete Behinderung für Frauen, sondern auch das Zeichen, die Flagge des Islamismus. Es hat also längst seine Unschuld verloren – sollte es sie jemals gehabt haben. Frauen, die in Demokratien für das Recht auf das Kopftuch kämpfen, gucken gleichzeitig weg bei dem blutigen Unrecht, das in islamistischen Ländern unterm Kopftuch passiert." Schwarzer führt zu ihrer Forderung nach einem Kopftuchverbot für Schülerinnen weiter aus: "Uneingeschränkt Ja! In Frankreich, wo das Kopftuch-Verbot für Schülerinnen 2004 eingeführt wurde, hat man damit beste Erfahrungen gemacht. Endlich Schluss mit den endlosen Debatten in der Schule und wieder lernen. Endlich auch eine Chance für die Mädchen aus orthodoxen oder gar islamistischen Familien, sich wenigstens in der Schule frei bewegen zu können und nicht als „die Andere“ stigmatisiert zu werden. Außerdem steht das Kopftuch ja für die Verhüllung der Frau als Sexualobjekt – und es ist ein Skandal, dass schon kleine Mädchen auf diese Art und Weise sexualisiert werden." Auch die Abgeordnete zum deutschen Bundestag Ekin Deligoez, Mitglied der grünen Parlamentsfraktion, forderte die muslimischen Frauen auf, das Kopftuch abzulegen: "Legt das Kopftuch ab und zeigt, dass ihr die gleichen Bürger- und Menschenrechte habt wie die Männer." Sie sieht im Kopftuch ebenfalls ein Zeichen der Unterdrückung der Frau. Außerdem werde die Frau dadurch zum Sexualobjekt gemacht. (Telepolis 19. Oktober 2006, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23782/1.html)


 

Neben seinem Charakter als Mittel zur Unterdrückung der Frau ist das Kopftuch auch als Zeichen des politischen Islam zu sehen, wie Hakki Keskin, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, bestätigt: "Das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder gar Forderungen nach einer Trennung von Jungen und Mädchen beim Schwimm- und Sportunterricht, wie wir dies in Hamburg seit einigen Wochen erleben, haben mit dem seinem Wesen nach sehr toleranten Islam nichts zu tun." Er präzisiert die Funktion des Kopftuches wie folgt: "Dies ist ein Versuch zahlenmäßig kleiner, radikaler Gruppen innerhalb der islamischen Bevölkerung, die Religion für ihre politisch-ideologische Gesinnung zu instrumentalisieren. Ihr Endziel ist ein Staat nach dem Gesetz der Scharia. Dies sollte jedem klar sein." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Januar 2004) Das Tragen des Kopftuches im Unterricht ist daher nicht als Ausdruck religiöser Überzeugung, wie sie durch unsere Verfassung geschützt ist, zu sehen, sondern als politische Agitation, deren Endziel die vollständige Ersetzung des aufgeklärten Rechtsstaates durch das Rechtssystem der Scharia ist, zu sehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschliessungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für das Tragen des Kopftuches und anderer Arten der Verschleierung an Österreichischen Schulen ein Verbot vorsieht."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.