1287/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung der Haltungsbedingungen von Masthühnern

 

 

 

Die Zucht auf hohe Mastgewichte, aber auch die hohen Besatzdichten in den weitgehend strukturlosen Ställen führen seit Jahrzehnten zu massiven gesundheitlichen Problemen und schweren Leiden bei Masthühnern. Bei den aktuellen Rechtsvorschriften in der EU, aber auch in Österreich bleibt der Tierschutz in der Hühnermast auf der Strecke. Die europäische Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Hühnern hat eine Besatzdichte von 33 Kilogramm pro Quadratmeter festgelegt, die mit geringen Zusatzanforderungen auf 39 Kilogramm pro Quadratmeter und bei bestimmten behördlichen Kontrollen sogar auf 42 Kilogramm pro Quadratmeter (21 Tiere à zwei Kilogramm!) erhöht werden kann. In Österreich, wo derzeit „nur“ 30 Kilogramm pro Quadratmeter vorgesehen sind, ist eine Anpassung auf das schlechtere EU-Niveau geplant.

 

Die Sachverständigen der European Food Safety Authority (EFSA) stellten in einem jüngsten wissenschaftlichen Gutachten fest, dass die meisten Tierschutzprobleme bei Masthühnern mit zu schnellem Wachstum, welches durch genetische Selektion der Hühner erreicht wurde, zusammenhängen. Außerdem beschreibt die Studie Probleme durch die Wechselwirkungen zwischen genetischen Merkmalen und der Haltung der Hühner auf Geflügelfarmen. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sei das Wachstum von Masthühnern durch genetische Auswahl um das 4-fache beschleunigt worden. Die genetische Auswahl auf eine erhöhte Produktivität habe bei den Hühnern zu enormen Gesundheitsproblemen und Tierleid geführt. Die Sachverständigen der EFSA betonen die Notwendigkeit, Tierschutzindikatoren in Masthühnerbeständen zu entwickeln und zu überwachen, um Veränderungen des Wohlergehens der Tiere messen zu können.[1]

 

Bei Masthühnern seien die wichtigsten Tierschutzprobleme, welche im Zusammenhang mit der genetischen Auswahl ermittelt wurden, vor allem Skeletterkrankungen, die zu Problemen wie Lahmheit, Kontaktdermatitis, unregelmäßigen Körperformen und plötzlichem Herztod („sudden death syndrome“) führen. Diese Probleme würden hauptsächlich mit einem zu schnellen Wachstum zusammenhängen und zu schweren Beeinträchtigungen des Wohlergehens der Tiere führen.

 

Bei den Elterntieren kommen schwere, dauerhafte Leiden hinzu, weil diese Tiere durch die Selektion auf schnelles Wachstum ein ständiges starkes Bedürfnis nach hoher Futteraufnahme haben und ihre Fütterung stark beschränkt werden muss, um die Tiere auch noch nach der Geschlechtsreife lebens- und zeugungsfähig zu halten. Bei Zuchthühnern ermittelten die ExpertInnen fünf Hauptrisikofaktoren, die sich auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere auswirken: eine reizarme Umgebung, die Besatzdichte, Futterbeschränkung, begrenzte Lichtquellen und das schnelle Wachstum. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Bereitstellung von Reizen — wie etwa Sitzstangen und erhöhte Nestkästen — dem Wohlbefinden von Masthühnern, die zur Zucht gehalten werden, zuträglich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für eine  Verbesserung der Lebens- und Haltungsbedingungen für Masthühner dahingehend einzutreten,

 

dass die Empfehlungen des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz der European Food Safety Authority (EFSA) ehestmöglich rechtlich umgesetzt werden sowie

 

in der Richtlinie 2007/43/EG (Mindestvorschriften zum Schutz der Masthühner) folgende Grundanforderungen an die Masthühnerzucht- und haltung vorgeschrieben werden:

 

-      die Haltung langsam wachsender Zuchtlinien

-      eine Besatzdichte maximal 25 Kilogramm pro Quadratmeter

-      die Strukturierung des Stalls mit Sitzstangen, Strohballen, Aktivitäts- und Ruhezonen

-      eine Ausreichende Helligkeit im Stall

-      ein Scharrraum oder Auslauf für die Tiere.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 



[1] http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ahaw100728.htm