1288/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2010
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Entschließungsantrag

Antrag

des Abgeordneten Josef Bucher, Herbert Scheibner, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik

 

In Österreich gibt es unglaubliche 771 Regierungsmitglieder und Mandatsträger. Diese kosten dem Steuerzahler samt ihrer Mitarbeiter 150 Millionen Euro jährlich an Gehältern. Das BZÖ fordert daher die Halbierung der Zahl der Nationalrats- und Landtags­abgeordneten sowie die Abschaffung des Bundesrates. Auch die Parteienförderung muss, wie bereits vom BZÖ in dieser GP mit Antrag 944 A/(E) gefordert ebenso wie die Klubförderung drastisch gekürzt werden. Dies allein bringt eine Einsparung von 105 Millionen Euro jährlich. Insgesamt ergibt sich bei Umsetzung der BZÖ-Polit-Systemreform ein Sparpotential von 240 Millionen Euro.

Die Politik muss endlich bei sich selbst zu sparen beginnen, weshalb eine umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik ansetzen muss.

Die bisherigen Aktivitäten der rot-schwarzen Bundesregierung in dieser Richtung waren lediglich auf Stillstand oder Versagen beschränkt. So hat sich der Ministerrat in seiner Sitzung am 21. September 2010 beispielsweise lediglich mit der Witwenpension für die Gattin eines verstorbenen SPÖ-Ministers beschäftigt. Auch die Tagesordnung der 77. Nationalratssitzung am 22. September 2010 bot lediglich die Behandlung einer Regierungsvorlage.

Wie sich am angekündigten Verfassungsbruch bei der Budgeterstellung für die kommenden Jahre gezeigt hat, ist die Bundesregierung offensichtlich nach wie vor nicht gewillt zu arbeiten und will sich nur über die derzeit anstehenden kommunalen Wahlen in Wien und der Steiermark hinwegschwindeln. Auf diesen Vorwahlstillstand wird aber der Nachwahlschock folgen. Spätestens nach den Wahlen wird die Steuerkeule des Finanzministers und die Belastungslawine der Koalitionsregierung die Menschen dieses Landes treffen.

Das BZÖ schlägt daher als weiteren Schritt zur dringend nötigen Staatsreform ein Politik-Sparpaket vor, welches Einsparungen gleichermaßen bei der Exekutive wie auch der Legislative vorsieht:

Die Gesamtzahl der öffentlichen Mandate auf Bundes- und Landesebene sollte jeweils halbiert und damit auf das notwendige Ausmaß nach dem mit dem EU-Beitritt verbundenen faktischen Kompetenzverlust angepasst werden.

Das BZÖ fordert daher eine Limitierung der Anzahl der Mitglieder einer Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) auf maximal 15 Mitglieder, wie auch eine Halbierung der Mandate zum Nationalrat. Das BZÖ fordert weiters die Abschaffung des Bundesrats als zweite Kammer des Parlaments und stattdessen die Sicherung der Beteiligung und Mitsprache der Bundesländer an der Bundesgesetzgebung durch ver­fassungs­rechtliche Verankerung der Landeshauptleute­konferenz als Ländervertretung mit vergleich­baren Kompetenzen für diese Landeshaupt­leutekonferenz, wie sie derzeit der Bundesrat hat.

Diese Reform soll jedoch nicht nur auf die Bundesebene beschränkt bleiben, sondern auch eine entsprechende Reduzierung der Zahl der Abgeordneten zu den Landtagen wie auch die Begrenzung der Zahl der Mitglieder in den jeweiligen Landesregierungen mit sich bringen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der eine umfassende Reform der Legislative und Exekutive auf Bundes- wie Landesebene vorsieht, durch welche die Gesamtzahl der öffentlichen Mandate auf Bundes- und Landesebene jeweils halbiert und damit auf das notwendige Ausmaß nach dem mit dem EU-Beitritt verbundenen faktischen Kompetenzverlust angepasst werden sollte und die insbesondere auch folgende Punkte enthält:

  1. Limitierung der Anzahl der Mitglieder einer Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) auf maximal 15 Mitglieder,
  2. Halbierung der Anzahl der Mandate zum Nationalrat,
  3. Abschaffung des Bundesrats als zweite Kammer des Parlaments und stattdessen die Sicherung der Beteiligung und Mitsprache der Bundesländer an der Bundesgesetz­gebung durch ver­fassungs­rechtliche Verankerung der Landeshauptleute­konferenz als Ländervertretung mit vergleich­baren Kompetenzen für diese Landeshaupt­leutekonferenz, wie sie derzeit der Bundesrat hat.
  4. Diese Reform soll jedoch nicht nur auf die Bundesebene beschränkt bleiben, sondern auch eine entsprechende Reduzierung der Zahl der Abgeordneten zu den Landtagen wie auch die Begrenzung der Zahl der Mitglieder in den jeweiligen Landesregierungen mit sich bringen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 5. Oktober 2010