1293/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
05.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte
Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt, der ärztliche Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat. Die typischen Arbeitsbereiche für Wohnsitzärzte sind
Diese Ärzte müssen eine abgeschlossene Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt vorweisen. Darüber hinaus ist die Eintragung in die Ärzteliste die Voraussetzung dafür, dass sie in Österreich überhaupt ärztlich tätig werden dürfen. In diesem Fall gilt die Wohnadresse als „Berufsitz“ und diese wird in die Ärzteliste eingetragen. Durch die Eintragung erlangen die Wohnsitzärzte ein Wahlrecht bei ihrer Standesvertretung, sind wohlfahrtsfondspflichtig und kammerumlagenpflichtig.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Wohnsitzärzte von der Zwangshaftpflichtversicherung ausgenommen sind.
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.