1294/A XXIV. GP

Eingebracht am 20.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIV. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

 

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“

 

 

 

Begründung

Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens mit dem 28. Oktober 2013.

 

Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode, seine Auflösung durch einfaches Gesetz zu beschließen.

 

Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden, zumal die Österreichische Bundesregierung nicht in der Lage ist dem Nationalrat rechtzeitig ein Budget vorzulegen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.