1296/A XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
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Antrag

gem. § 75 Abs. 1 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b wider den Bundesminister für Finanzen VK DI Josef Pröll.

 

 

Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass " ...wir den in Art. 51

Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können".

 

Begründet wird dieses Schreiben im Wesentlichen mit der aktuellen wirtschaftlichen und fiskalpolitischen Situation, die es erfordere, dass jedes einzelne Fachressort seine derzeitige Ausgabenstruktur grundsätzlich überdenkt. Dazu seien komplexe und umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Die Vorlage eines Budgetentwurfes für 2011 samt Budgetbegleitgesetz wird letztlich für den Dezember 2010 in Aussicht gestellt.

 

Unabhängige Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfassungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer Missachtung des Parlaments. Auch der Verweis der Regierung auf Art. 51a B-VG wird von ihm als "nicht rechtens" qualifiziert. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass "eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung entspricht" und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, "klar und deutlich" ist.

 

Auch der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger stellte klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 "völlig klar und eindeutig" ist. Gleichzeitig konzedierte die Nationalratspräsidentin, "dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit".

 

Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: "Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung."

 

Ungeachtet dessen wurde dem Nationalrat zu dem von der Bundesverfassung vorgegebenen Zeitpunkt kein Budget vorgelegt. Unterfertigte Abgeordnete stellen daher den

 

 

 

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat erhebt gem. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG Anklage beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bundesminister für Finanzen DI. Josef Pröll, zumal dieser es schuldhaft und gesetzeswidrig unterlassen hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres, wie das Art. 51 Abs. 3 B-VG vorsieht, vorzulegen.

 

Der Nationalrat begehrt daher die Verurteilung des Bundesministers für Finanzen DI Josef Pröll. Mit der Vertretung der Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wird Abgeordneter zum Nationalrat Rechtsanwalt Dr. Johannes Hübner beauftragt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.