1298/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Gehaltsoffenlegung bei öffentlichen Unternehmen
Gehaltstransparenz bei Führungspersonen wird zunehmend zum internationalen Standard. In Österreich herrscht hier traditionell Geheimnistuerei. Besonders schlimm ist es bei Unternehmen im öffentlichen Einfluss. Hier gibt es Versuche, sogar dem Rechnungshof den vollen Einblick zu verwehren.
Die OECD empfiehlt diesbezüglich (Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises), dass die allgemeinen Grundsätze der Entlohnung sowie die Entlohnung von leitenden Angestellten und Aufsichtsrat im Besonderen offengelegt werden. Dazu führt sie aus: „With regards remuneration of board members and key executives, it is viewed as good practice to carry this out on an individual basis.“
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich gesetzliche Regelungen vorzulegen, wonach von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen dazu verpflichtet sind, die individuellen Einkommen der Mitglieder ihrer Vorstände und Aufsichtsgremien offen zu legen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.