1309/A XXIV. GP
Eingebracht am 20.10.2010
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ANTRAG
der Abgeordneten Josef Bucher
Kolleginnen und Kollegen
gem. Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR
auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über das Bleiberecht
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung durchgeführt:
Sind Sie für ein automatisches Bleiberecht für Asylwerber,
die sich mindestens bereits fünf Jahre in Österreich aufhalten?
Die Regierung kann die Ausländerthematik nicht einfach beiseite schieben, weil sie SPÖ und ÖVP unangenehm ist. Wie die jüngsten Wahlen deutlich bewiesen haben, beschäftigt und bewegt diese Problematik die Menschen in Österreich. Die Politik ist deshalb zum Handeln verpflichtet und muss Lösungsvorschläge umsetzen. Da dies bislang aber aus noch näher zu diskutierenden Gründen unterblieben ist, die Angelegenheit aber keinen unnötigen Aufschub mehr duldet, soll und muss ein offener Dialog geführt und die Regierung zum Handeln gezwungen werden.
Das BZÖ spricht sich daher dafür aus, Volksbefragungen zu den Themen Asyl, Bleiberecht, Zuwanderung und Integration abzuhalten. Nur mit dem Mittel der direkten Demokratie ist gewährleistet, dass die Haltung des österreichischen Souveräns, das ist das Volk der Republik, direkt abgefragt und eine geeignete Grundlage für dementsprechendes politisches Handeln zur Verfügung gestellt wird.
Wien, am 20. Oktober 2010