1320/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vock

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz

 

 

Mit der Steuerreform 2009 wurde mit 1. Jänner 2009 die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Einrichtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Privatspender können seither Ihre Zuwendung an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen; Unternehmer können ihre Spenden als Betriebsausgaben absetzen.

Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) blieben unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.

 

Hilfsorganisationen, die in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen aufgenommen werden wollen, müssen gewisse Voraussetzungen wie beispielsweise eine mindestens drei Jahre lange Erfüllung ihrer Arbeit oder das Nichtübersteigen der Verwaltungskosten von 10 % des Spendenaufkommens aufweisen.

 

Derzeit sind es 452 mildtätige bzw. Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreibende Organisationen in Österreich, deren Unterstützer ihre Spenden von der Steuer absetzen können. Umwelt- und Tierschutzorganisationen sind von dieser Begünstigung derzeit aber ausgeschlossen, was von vielen Seiten kritisiert wird.

 

So betonen Greenpeace, WWF und GLOBAL 2000: „Das Scheitern des US-Klimaschutzgesetzes, die Ölpest im Golf von Mexiko oder auch der Versuch, den Schrottreaktor Mochovce 3 und 4 ans Netz zu bringen, zeigen deutlich, dass der weltweite Einsatz für den Umweltschutz wichtiger denn je ist". Und sie fordern ein Ende der Ausgrenzung per Jahresbeginn 2011, denn zu diesem Zeitpunkt soll das Ergebnis der Evaluation der ersten beiden Jahre Spendenabsetzbarkeit vorliegen.

 

Um den Tier- und  Umweltschutz nicht weiter zu diskriminieren sowie aufgrund der Tatsache, dass im Jänner 2011 die Frist endet, innerhalb der der Finanzminister Kosten und Wirksamkeit der Spendenabsetzbarkeit abschätzen und über die Ausweitung der Begünstigten entscheiden wollte, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen um jene Vereine und Einrichtungen, die im Bereich Tier- und Umweltschutz tätig sind, zu erweitern, damit künftig die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für den Tier- und Umweltschutz sichergestellt ist“.

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.