1323/A XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

 

 

Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung

§ 99 Abs 2 iVm § 26 GOG-NR

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordnete

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG-NR

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR die Durch-
f
ührung einer gesonderten Gebarungsüberprüfung hinsichtlich des Beschaffungsvor-
ganges
Elektronische Aufsicht" samt der diesbezüglichen Entscheidungen des Bun-
desministeriums f
ür Justiz und der Bundesbeschaffung GmbH unter besonderer Be-
r
ücksichtigung des Umstandes, dass es zum Zeitpunkt der Ausschreibung dafür kei-
ne gesetzliche Grundlage gegeben hat.

Begründung

Der Anfragebeantwortung 5797/AB XXIV. GP zur Anfrage 5845/J des Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Harald Stefan war zu entnehmen:

Das Vergabeverfahren für die zur elektronischen Überwachung des Hausarrests er-
forderliche technische Ausstattung wurde im Hinblick auf die Komplexit
ät des Verga-
begegenstandes in Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens von der damit
beauftragten Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG) abgewickelt.
Die Teilnahmebedingungen sowie s
ämtliche Ausschreibungsunterlagen dieses Ver-
handlungsverfahrens wurden am 3. Mai 2010 gem
äß den vergaberechtlichen Rege-
lungen im BBG-Online Portal ver
öffentlicht und waren allgemein zugänglich. Es wur-
den folgende acht Teilnahmeanträge gelegt:

1  G4S Security Systems GmbH

2  Serco Geografix Limited

3  PKE Electronics AG

4  Elmo-Tech Ltd.

5 SCHRACK SECONET AG

6 Siemens AG Österreich, Siemens IT Solutions and Services

7 Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH

8 euromicron austria GmbH


 

Aus diesem Teilnehmerkreis wurden von einer Bewertungskommission entsprechend

den vorgegebenen Eignungskriterien (einschlägige Referenzen und eingesetzte

Qualitätssicherungssysteme) mit Elmo-Tech Ltd, G4S Security Systems GmbH und

euromicron austria GmbH die drei am besten geeigneten Bieter ausgewählt und am

18. Juni 2010 zur ersten Angebotslegung bis 5. Juli 2010 eingeladen.

Am 8., 9. und 12. Juli 2010 fanden Verhandlungen mit den drei Teilnehmern statt,

die daraufhin in einer zweiten Angebotsrunde zur Legung weiterer Angebote bis

27. Juli 2010 eingeladen wurden.

Daran schloss sich eine weitere Verhandlungsrunde am 30. Juli 2010 an und die

Teilnehmer wurden zur Abgabe weiterer Angebote bis 6. August 2010 eingeladen.

Alle drei zur Teilnahme eingeladenen Anbieter sind dieser Einladung fristgerecht

nachgekommen.

Parallel zum Vergabeverfahren wurden die von den drei Teilnehmern angebotenen

Systeme durch die Vollzugsverwaltung intensiven Testungen unterzogen. Neben der

Funktionalität und der praktischen Handhabung galt diese Überprüfung auch der
Frage, ob die in der Ausschreibung definierten Muss-Kriterien erf
üllt werden.
Nach Öffnung der Angebote wurden diese unter Heranziehung der Berichte über die
Ergebnisse der Praxistests durch eine Bewertungskommission insbesondere im
Hinblick auf die formale Erf
üllung der Ausschreibungsbedingungen und Mindestan-
forderungen (Muss-Kriterien) gepr
üft und bewertet.

Auf dieser Grundlage empfahl die gesetzliche Vergabekommission, bestehend aus
zwei Mitarbeitern der BBG (Kommissionsvorsitzender und stv. Vorsitzender), einem
Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz (der Leiter der Fachabteilung
Strafvollzug"), dem Leiter der Sicherheitsabteilung in der Vollzugsdirektion, einem
Experten aus dem Vorprojekt sowie einem EDV-Techniker, zwei der Angebote we-
gen objektiver Nichterf
üllung der von vornherein festgelegten (technischen) Muss-
Kriterien auszuscheiden und dem verbleibenden Anbieter den Zuschlag zu erteilen.
Die Ausscheidungsgründe betrafen unter anderem Reichweitenprobleme bei der
Kommunikation zwischen Basisstation und elektronischer Fu
ßfessel, zu kurze Akku-
laufzeit der Fußfessel, Mängel bei der Manipulationsabwehr und Mängel bei der
Festlegung des Aufsichtsprofils.

Daraufhin hat die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für
Justiz, die BBG beauftragt bekanntzugeben, dass nach Pr
üfung der Angebote zwei
der drei eingelangten Angebote auszuscheiden seien, weil sie die Anforderungen in
einzelnen Punkten nicht erfüllen, und dem dritten Anbieter- die Elmo-Tech Ltd. -
der Zuschlag erteilt werden soll. Damit wurde die Stillhaltefrist nach dem Bundesver-
gabegesetz ausgelöst, für den Fall deren Verstreichens die Zuschlagserteilung
rechtswirksam wird.

Die letztlich entstehenden Kosten für die elektronische Überwachung durch die an-
gebotenen Systeme werden ma
ßgeblich durch die Anzahl der in der elektronischen
Überwachung befindlichen Personen bestimmt werden, sodass abschließende An-
gaben dazu noch nicht erfolgen können.

Die sich aus mehreren fixen Positionen (umfassend die Projekteinmalkosten für die
Inbetriebnahme inkl. aller spezifischen Anpassungen, allf
ällige zusätzliche monatli-
chen Sonderkosten) und aus nach der Anzahl abgerufener
Überwachungssysteme
variablen Komponenten zusammensetzenden Kosten (umfassend das nach dem
Durchschnittsstand der laufend elektronisch
überwachten Personen gestaffelte Ent-
gelt f
ür die Bereitstellung des benötigten Equipments auf Mietbasis, die Bereitstel-
lung des 2nd Level Supports, des 3rd Level Supports und der Providerkosten für die
Bereitstellung der benötigten SIM-Karten und Übernahme der Kommunikationskos-
ten f
ür den Daten- und Sprachverkehr) würden sich für die von den drei Anbietern
angebotenen Lösungen umgerechnet auf eine Menge von laufend dreihundert in Be-
trieb befindlichen
Überwachungssystemen (Fußfesseln) und eine Vertragsdauer von
drei Jahren auf folgende Nettobeträge pro Tag und überwachte Person belaufen:
G4S Security Systems GmbH 2,80 Euro
Elmo-Tech Ltd. 4,85 Euro
euromicron austria GmbH 3,91 Euro

Anzumerken ist dazu, dass die Preisgestaltung der Anbieter aufgrund des Verlaufs
des Vergabeverfahrens und des Ausscheidens zweier Anbieter wegen Nichterf
üllung
von Ausschreibungsbedingungen ohne Einfluss auf die Vergabeentscheidung blei-
ben musste. F
ür den Fall, dass mehr als ein Anbieter bis zuletzt im Vergabeverfahren
verblieben w
äre, wäre der sogenannte Angebotspreis lediglich mit 50% in die Ange-
botsbewertung eingegangen; die weiteren Kriterien waren die Qualität (Güte der Lö-
sung), die Höhe der zugesagten Pönale und die Möglichkeit einer Erweiterbarkeit auf
GPS-Funktionalität.

In qualitativer Hinsicht hätte der einzige bis zuletzt im Vergabeverfahren verbliebene
Bieter, der auf Referenzprojekte unter anderem in Deutschland, Frankreich und der
Schweiz verweisen konnte, sowohl unter den Anwenderfreundlichkeits- als auch un-
ter dem Sicherheitsaspekt die besten Bewertungen erzielt.

Die Zeitung Heute berichtete am 19.08.2010 folgendes:

Fußfessel-Kauf: Teurer Hersteller mit Mängeln

Wie Heute" berichtete, entschied sich das Justizministerium für die teuerste

Variante der Fußfesseln und wählte einen US-Konzern für das Projekt aus. Die

beiden Mitbieter aus England und Deutschland schieden unter anderem mit der

Begründung aus, ihre Fußfesseln würden technische Mängel aufweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Testbericht vom 13. August 2010 wird auf Mängel des Geräts hingewiesen

Doch: Auch das Siegermodell hat Probleme mit der Technik. Heute" wurde ein ver-
traulicher Testbericht aus den USA zugespielt, der dem zukünftigen Ausstatter von
Fu
ßfesseln in Österreich kein gutes Zeugnis ausstellt:

Bei 35 Testkriterien fällt die US-Fußfessel in 12 Punkten durch. Zwei Millionen Euro
kostet das Justizministerium diese Variante; die Briten, die hierzulande bereits ein
erfolgreiches Pilotprojekt durchgeführt haben, verlangten 1,5 Millionen. FPÖ und
Gr
üne fordern nun von der Justizministerin die sofortige Offenlegung des gesamten
Bieterverfahrens."