1324/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen

 

 

In den frühen siebziger Jahren wurde auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h eingeführt. Dieses Tempolimit wurde starr und ohne Rücksicht auf Verkehrs- und Wetterverhältnisse vorgegeben. Denn damals gab es noch eine bescheidene Fahrbahnbeschaffenheit und eine mangelnde Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge.

 

In der Zwischenzeit gab es aber nicht nur enorme Verbesserungen an der Straßeninfrastruktur, wie etwa Fahrbahnverbreiterungen, gut ausgebaute Pannenstreifen oder Belagsoptimierungen, sondern auch immense Fortschritte im Bereich der Fahrzeugtechnologie. So gehören stabilere Karosserien aus hochqualitativen Materialien, aktive Systeme wie etwa ABS oder ESP und automatische Stabilitätskontrollen zur Unfallvermeidung bereits zur Standardausrüstung eines Pkws.

 

Neben Verbesserungen bei Fahrzeugen und der Infrastruktur hat sich darüber hinaus eine wesentliche Technologie etabliert – die Telematik. Mit ihr haben wir die modernste Technologie in Händen, die sowohl zur Homogenisierung von Geschwindigkeiten und Beeinflussung von Verkehrsströmen als auch zur Steigerung der Verkehrssicherheit gezielt eingesetzt werden kann. Informationsdaten von entlang der Autobahn installierten Sensoren, Kameras, Verkehrs- und Wettermessstationen und eine in 24 Stunden Dauerbetrieb befindliche Verkehrsleitzentrale der ASFINAG ermöglichen es, auf jede Verkehrslage in Sekundenschnelle zu reagieren. Abgestellt auf die Verkehrs- und Wettersituation können nicht nur jene Geschwindigkeiten angezeigt werden, die gerade ohne Sicherheitsbedenken gefahren werden können, sondern es kann auch auf unvorhergesehene Ereignisse, wie etwa Stauzonen, Pannen, Unfälle oder Geisterfahrer blitzschnell reagiert werden. Verkehrsteilnehmer werden somit rechtzeitig auf die Situation hingewiesen und sind auf etwaige Gefahrenquellen besser vorbereitet. Durch diese gezielte Maßnahme kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wesentlich beigetragen werden.

 

Daher muss weiter überlegt werden, inwieweit eine zukünftige österreichische Verkehrspolitik mit telematischen Anlagen, die wetter- und verkehrsbedingt gezielte Beeinflussungen der Geschwindigkeit ermöglichen, eingesetzt werden. Erfahrungen haben auch gezeigt, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 130 km/h im hochrangigen Straßennetz als starre Geschwindigkeitslimits missachtet werden, weil sie unrealistisch und nicht auf die aktuelle Verkehrs- und Wettersituation abgestimmt sind. So ignorieren im Durchschnitt 40,8 Prozent der Lenkerinnen und Lenker die vorgeschriebene starre Geschwindigkeitsbeschränkung.

 

Deshalb soll es künftig viel öfter möglich sein, Maximalgeschwindigkeiten bei schlechten Wetterbedingungen, wie starkem Regen, Nebel oder hohem Verkehrsaufkommen nach unten zu senken beziehungsweise bei Idealbedingungen, also wenig Verkehr, besten Wetterbedingungen und ausgezeichneten Straßenverhältnissen höhere Geschwindigkeiten zuzulassen.

Die Flexibilisierung der Geschwindigkeiten soll zu einer Steigerung von verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern auf Österreichs Straßen führen. Daher soll auf dreispurigen Autobahnen unter bestimmten Witterungsbedingungen und geringem Verkehrsaufkommen eine Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h zugelassen werden. Die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung muss dabei immer oberste Priorität haben.

 

Zudem ist die derzeitige Verkehrspolitik mit einem ständig wachsenden Verkehrsaufkommen und einem stetig ansteigenden Mobilitätsanspruch der Menschen konfrontiert. 1950 wurden von den Österreichern durchschnittlich 8 km pro Tag zurückgelegt, 2006 waren es schon 39 km pro Tag. Dieser Trend setzt sich ungebrochen fort. Jährlich wird mit einem Anstieg der Verkehrsleistungen in Europa um zwei bis drei Prozent gerechnet. Im Jahr 2020 werden die Österreicher bereits rund 45 km pro Tag zurücklegen.

 

Da diese Entwicklung nicht allein  durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bewältigt werden kann müssen wir den Verkehrsfluss optimieren und eine Geschwindigkeitsflexibilisierung auf den österreichischen Schnellstraßen und Autobahnen umsetzen.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, für bestimmte Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeitsflexibilisierung bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen in Österreich vorzusehen, wenn es günstige Witterungsbedingungen und ein geringes Verkehrsaufkommen zulassen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.