1327/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen

 

Seit einigen Jahren hat der Schwerverkehr auf den Autobahnen und Schnellstraßen deutlich zugenommen. Dadurch kommt es vor allem auf zweispurigen Autobahnen immer wieder zu gefährlichen Situationen durch überholende Lastkraftfahrzeuge. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommen die Autofahrer/innen oft nur stockend im hochrangigen Straßennetz voran.

Im Vorjahr gab Verkehrsministerin Bures bekannt, dass die Überholverbote für Lkws auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgeweitet werden. Grund dafür waren die unverhältnismäßig hohe Unfallbeteiligung sowie die Schwere der Unfallfolgen. Die Bundesländer wurden beauftragt, Gefahrenstellen auf allen Strecken zu überprüfen. Gemeinsam mit der Asfinag wurden die Problemstellen eruiert. Vereinbart wurde aufgrund der Ergebnisse der Gutachten entsprechende Maßnahmen zu setzen und zusätzliche Überholverbote dort einzuführen, wo die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs dies erfordert. Die Ankündigung der Verkehrsministerin hat zu unterschiedlichen Reaktionen in den Bundesländern geführt. Im Bundesland Tirol wurde kein Bedarf gesehen, im Burgenland sprach man sich hingegen für ein umfassenderes Überholverbot aus. In Oberösterreich wurde diese Initiative als „wirkungsvolle Maßnahme zur Verkehrssicherheit“ begrüßt. Auch die Bundesländer Vorarlberg und Steiermark standen der geforderten Überprüfung der Überholverbote positiv gegenüber. In Wien verwies man auf bereits getätigte Maßnahmen, in Salzburg wurden die Verkehrsplaner des Landes mit einer genauen Überprüfung sämtlicher Autobahnabschnitte beauftragt. Vereinzelt wurden dann punktuelle Überholverbote umgesetzt.

Doch eine wirkungsvolle Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit ist seit dem Vorjahr nicht erkennbar.

Da Lkw-Unfälle oft beim Fahrstreifenwechsel passieren sollte auf einer zweispurigen Autobahn ein generelles Überholverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen umgesetzt werden. Damit dieses Verbot auch eingehalten wird soll eine strenge Überwachung stattfinden.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ein generelles Überholverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen auf zweispurigen Autobahnen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.