1328/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek,

Kollegin und Kollegen

betreffend Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres als Bürgerhilfe

 

Seit Jahren haben junge Menschen die Möglichkeit einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich zu absolvieren. Dabei können sie sich für mehrere Monate bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, dort ihren freiwilligen Dienst zu leisten. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Eine Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres ist aber längst notwendig. Denn mit der geplanten Abschaffung bzw. dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht wird auch die Weiterführung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst in Frage gestellt. Durch diese Maßnahme würde die Tätigkeit von derzeit rund 13.000 Zivildienern ersatzlos wegfallen, die vor allem eine wesentliche Stütze des Gesundheits- und Pflegesystem sind. Daher müssen jetzt schon Vorbereitungen getroffen werden, um das bestehende Sozialsystem weiterhin aufrechterhalten zu können.

Mit dem Modell der „Bürgerhilfe“, das auf zwei Säulen beruht, soll eine Aufwertung und gesetzliche Verankerung des freiwilligen Sozialdienstes umgesetzt werden. Durch die Tätigkeit, die bis zu einem Jahr ausgeübt werden kann, soll hinkünftig das Gesundheits- und Pflegesystem in Österreich gesichert werden.

Dabei sollen aber Freiwillige des neuen sozialen Dienstes neben einer adäquaten Entlohnung zusätzlich Anreize, wie beispielsweise Steuervorteile, die bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst, eine entsprechende Pensionsanrechnung und eine Anrechnung für die nachfolgende Ausbildung in Pflege- und Betreuungsberufe erhalten.

Damit der erforderliche Bedarf im Pflegebereich aber auch abgedeckt werden kann, soll weiters die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzlich Langzeitarbeitslose verpflichtend zur Bürgerhilfe heranzuziehen, die dazu in der Lage sind. Um auch einen Leistungsanreiz für diese Personen zu bieten, soll die Entlohnung dieser „Bürgerhilfe“ über der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen.

 

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, im Sinne der Aufrechterhaltung des bestehenden Gesundheits- und Pflegesystems, rasch dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, der eine Aufwertung und Verankerung des freiwilligen sozialen Dienstes als „Bürgerhilfe“ sicherstellt und die notwendigen finanziellen Leistungsanreize für die Ausübung dieser Tätigkeit gewährleistet.“

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.