1333/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jury, Linder

Kolleginnen und Kollegen

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband

 

 

Grundsätzlich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen steuerlich nicht abzugsfähig. Nach dem Einkommenssteuergesetz sind Spenden an die im Gesetz genannten Einrichtungen aber als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar.

 

Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln. Steuerlich absetzbar.

 

Der Österreichische Zivilinvalidenverband findet sich nach wie vor nicht auf der Liste der Spendenbegünstigten Empfänger des BMF. Jetzt zählt der Zivilinvalidenverband aber zu den größten Behindertenorganisationen Österreichs. Zweck des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und die Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Allgemeinheit. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich im Rahmen von Bildungs-, Beratungs –und Informationsarbeit aber auch im Bereich Prävention und Integration.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, den Österreichischen Zivilinvalidenverband in die Liste der begünstigten Spendenempfänger aufzunehmen und damit die Absetzbarkeit von Spenden für diesen Verein zu ermöglichen."

 

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Finanzausschuss angeregt.