1342/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

 

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Zur Zeit sind die Medien voll von brisanten Meldungen zum Budget.

Mit den Maßnahmen des vorliegenden Sparpakets werden Behinderung und Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle. Die Regierung schießt sich auf die Schwächsten der Schwachen ein und der zuständige Bundesminister dient als Erfüllungsgehilfe.

 

Auch die Tageszeitung „Die Presse“ vom 15.11.2010 berichtete auf Seite 3:

 

„(…) Budget. Ungeklärte Finanzierung bringt die Bundesländer zunehmend in Schwierigkeiten. Betroffene protestieren vor dem Sozialministerium gegen Einschränkungen beim Pflegegeld.

 

Pflegebedürftige, die mobile Dienste und Betreuung in Anspruch nehmen, müssen sich darauf einstellen, dass sie künftig selbst mehr zahlen müssen. Länder und Gemeinden stöhnen schon jetzt unter steigenden Kosten für die Pflege; woher zusätzliche Mittel für die Pflege kommen sollen, ist in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ungelöst. In manchen Bundesländern wie in Oberösterreich steht daher schon fest, dass Pflegeleistungen für Betroffene teurer werden, das Ausmaß ist noch offen. In Wien könnte dies zumindest Bezieher höherer Pensionen treffen.

 

Hintergrund ist, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen zunimmt. Vertreter von Behindertenorganisationen befürchten, dass sich die Situation im kommenden Jahr weiter zuspitzt, wenn die Bundesregierung im Zuge ihres Budgetsparpakets wie geplant strengere Kriterien für den Erhalt von Pflegegeld in den Stufen I und II umsetzt.

 

(…) Für Donnerstag sind in Wien, Graz und Linz Protestversammlungen gegen den „Sparwahn auf Kosten von Menschen mit Behinderung“ und gegen die Einschränkungen beim Pflegegeld geplant. (…)„

 

 

Statt unsozialer Maßnahmen auf dem Rücken der Ärmsten wäre die Regierung besser beraten, wenn sie die längst überfällige Reform des Gesundheits- und Sozialwesens umsetzen und Einsparungen in der Verwaltung durchführen würde.

 

 

 

Unterfertigte Abgeordnete stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  ersucht.