1352/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Podgorschek, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Bekämpfung der Schwarzarbeit – Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Eigenheims

 

 

Durch die anhaltende Wirtschaftskrise ist es in Österreich auch wieder zu einem Anstieg der Schwarzarbeit gekommen. Während die Schattenwirtschaft 2007 und 2008 leicht zurückgegangen war, stieg dieser illegale Teil der Wirtschaft 2009 auf 20,5 Mrd. Euro oder 8,5 Prozent des offiziellen Bruttoinlandsprodukts (BIP).

 

Professor Friedrich Schneider von der Johannes Kepler Universität Linz, ein anerkannter Experte auf dem Gebiet der Bekämpfung der Schattenwirtschaft, rechnet für 2010 mit einer weiteren Zunahme um 4 Prozent auf 21,32 Mrd. Euro oder 8,67 Prozent des BIP.

 

Untersuchungen zufolge war die Schwarzarbeit in den meisten OECD-Ländern seit Ende der 1990er Jahre bis zum Jahr 2008 rückläufig. Lediglich in Österreich, Deutschland und der Schweiz begann die Schattenwirtschaft erst 2003 bzw. 2004 zu schrumpfen. 2009 nahm diese Entwicklung aufgrund der Wirtschaftskrise ein abruptes Ende. Im Schnitt betrug die Schattenwirtschaft innerhalb der OECD-Länder 13,8 Prozent (2008: 13,3 Prozent) des BIP. 2010 soll sie auf 14,0 Prozent klettern, womit sie den Wert des Jahres 2007 (13,9 Prozent) übersteigen würde.

 

Rund 39 Prozent der in Österreich schwarz erwirtschafteten 21 Mrd Euro kommen aus dem Baugewerbe und dem Handwerk inklusive Reparaturen. Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass ‚Pfuscher’ ihre Leistungen im Schnitt um 20 Prozent günstiger anbieten als offizielle Baufirmen. Für den Bauherrn im Falle des Auftretens von Mängeln oft ein Bumerang, da keinerlei Garantieansprüche geltend gemacht werden können.

 

Lediglich auf verstärkte Kontrollen zu setzen und Strafen zu verhängen, wird die Problematik der Schattenwirtschaft nicht nachhaltig lösen. Ziel muss es sein, den Weg in die Legalität zu fördern und entsprechende Anreize dafür zu schaffen.


 

Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, sehen wir in einer Vorsteuer-Abzugsberechtigung für Privatpersonen bei Errichtung eines Eigenheims. Die dem Bauherrn vom Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer könnte dadurch beim Finanzamt als Vorsteuer geltend gemacht und zurückgeholt werden.

 

Die Folge eines derartigen Modells wäre eine spürbare Eindämmung der illegalen Schwarzarbeit. Der Ausfall an Umsatzsteuer würde durch die Besteuerung der gestiegenen, regulären Unternehmensumsätze wieder ausgeglichen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für private Bauherren die Rückerstattung der für Leistungen zur Errichtung ihres Eigenheims bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen ersucht.