1357/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unterhaltsvorschuss im Unterhaltsverfahren betreffend Aus- und Weiterbildung

 

 

Vermehrt werden in letzter Zeit Fälle an die Antragstellerin herangetragen, in denen sich SchülerInnen und StudentInnen mit der Situation konfrontiert sehen, zwar formalrechtlich ein finanziellen Anspruch gegenüber den unterhaltspflichtigen Eltern/Erziehungsberechtigten zu besitzen, die Befriedigung dieses Anspruches jedoch regelmäßig ausbleibt, da es an der mangelnden Kooperation der Unterhaltspflichtigen fehlt.

 

Aufgrund der durchschnittlich sehr langen Verfahrensdauer in Unterhaltsverfahren sind StudentInnen daher selbst bei Beschreitung des Rechtswegs oftmals gezwungen, ihre Studienambitionen, mangels rechtzeitig ergangener richterlicher Beschlüsse, einzustellen.

 

Ein Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kindern schließt sich bei StudentInnen naturgemäß aus. Selbst das Studienförderungsgesetz bietet für den Fall der mangelnden Kooperation der Unterhaltspflichtigen keine Abhilfe. Demnach müsste der/die Studierende nachweisen, dass er/sie den Unterhalt trotz einer zur Hereinbringung der laufenden Unterhaltsbeträge geführten Exekution auf wiederkehrende Leistungen, die künftig fällig werden, gegebenenfalls einer Exekution zur Sicherstellung, nicht erhalten hat. Da aber die Erwirkung eines Exekutionstitels und dessen tatsächliche Vollziehung Monate wenn nicht Jahre in Anspruch nimmt, bedeutet dies für betroffenen Studierenden faktisch totes Recht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Studierenden den Zugang zu einem dem Unterhaltsvorschuss für Minderjährigen (gem. UVG) nachgebildeten Unterhaltsvorschussmodell ermöglicht, um so den aufgrund der langen Verfahrensdauern im Unterhaltsverfahren unüberbrückbaren finanziellen Hürden entgegenzutreten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.