Eingebracht am
30.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend sofortige
Abschiebung als Rechtsfolge bei strafrechtlichen Verurteilungen
Der Erfolg der Schweizer
„Ausschaffungsinitiative“ bezüglich der sofortigen Abschiebung
krimineller Ausländer verdeutlicht die Meinung der Mehrheit der
Bürgerinnen und der Bürger in der Schweiz. Von einer ähnlichen
Grundstimmung ist auch in Österreich auszugehen. So fordert eine Vielzahl
der Österreicherinnen und Österreicher, dass das Gastrecht in Österreich
nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehen kann und eine Durchsetzung des
Rechts bei Verstößen konsequent zu erfolgen hat.
Entsprechend ist eine klare Abschiebungsregelung
zu fordern, die im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht sowie
europa- und menschenrechtskonform ist. Insbesondere ist insoweit Artikel 33 der
Genfer Flüchtlingskonvention zu nennen, der zum Thema Verbot der
Ausweisung und Zurückweisung folgendermaßen lautet: „Auf die
Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht
berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die
Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine
Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines
Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig
verurteilt wurde.“
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention stehende sowie europa- und menschenrechtskonforme Regelung betreffend der sofortigen Abschiebung krimineller Ausländer geschaffen wird.“
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.